Hallo,
auf den neuen Pelletheizkessel müsste meines Erachtens eine Gewährleistung des Installateurs von 2 Jahren sein. Dies aber unbedingt von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen.
Aus energetischen Gründen planen wir den Umbau resp. Austausch der alten Öl-Heizung durch eine neue Pellet-Heizung mit Zubehör und Pelletlager, inkl. neuer Warmwasserbereitung (das Objekt befindet sich in Deutschland).
Unsere Frage: Die neue Pellet-Heizung ist nach Einbau ein fester Bestandteil des Hauses. Wie lange muss durch den Installateur
die Gewährleistung - nach BGB - gewährleisten? Denke 5 Jahre, ist das richtig?
Ich würde mich freuen baldmöglichst von Ihnen zu hören.
Pelletheizung