Photovoltaik-Anlagen müssen 110 Meter Abstand von Autobahnen und Schienenwegen einhalten
Die Clearingstelle EEG hat jetzt den Hinweis 2011/8 zu „PV-Anlagen innerhalb eines Abstandes von 110 Metern von Autobahnen oder Schienenwegen“ veröffentlicht. Damit versucht die Clearingstelle verschiedene Ausdeutungen des zu bemessenden Abstands zu homogenisieren, um weitergehende Streitigkeiten zu vermeiden.