Die Mini-Solaranlage für den Balkon oder die Terrasse ist vor allem für Mieter attraktiv, um Solarenergie selbst nutzen zu können. Dementsprechend bietet inzwischen eine Vielzahl von Anbietern die kleinen Module mit integriertem Wechselrichter zum Kauf an. Doch blieben im praktischen und rechtlichen Bereich bislang viele Fragen offen.
Denn obwohl die kleinen Photovoltaikanlagen nicht direkt verboten sind, bewegte man sich mit dem Betrieb einer solchen Anlage in einem rechtlich nicht geklärtem Bereich. VDE/VKE ( Verband der Elektrotechnik Elektronik und Informationstechnik ) haben nun einen großen Schritt zur Rechtssicherheit von Mini Solaranlagen vollzogen.
Mit Abschluss eines Prozesses in drei Schritten solle der Betrieb nun endlich rechtliche Klärung erfahren: Nach umfassenden Gesprächsrunden gibt der VDE heute bekannt, dass eine nationale Vornorm mit der Bezeichnung DIN VDE V 0100-551-1 vor der Veröffentlichung steht. Diese Norm würde den ansteckbaren Mini-Solaranlagen nun endlich den rechtssicheren Betrieb gewähren.
In einem zweiten Schritt folgt die Entwicklung einer Produktnorm um die konkreten technischen Anforderungen festzuschreiben. Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) und Greenpeace Energy begrüßten diese Entwicklung. Dieser Schritt sei ein „längst überfälliger Durchbruch für die Solarenergie in deutschen Städten“, so Sönke Tangermann, Vorstand von Greenpeace Energy. Der Weg für eine massenhafte Nutzung solcher Anlagen sei nun frei. Auch der Präsident der DGS zeigte sich erfreut – steckbare Solarmodule mit aktuellen Wechselrichtern erfüllten seit Jahren alle Sicherheitsstandards. Nun fehle nur noch eine eigene Produktnorm, mit deren Veröffentlichung allerdings bis Anfang 2019 eher nicht zu rechnen sei.
Der dritte und letzte Schritt auf dem Weg zur sicheren Balkon PV-Anlage bestehe in der Klärung der Frage, ob die Mini-Module einfach per Schuko-Stecker angeschlossen werden dürfen oder ob besondere Einspeisesteckdosen als nötig erachtet werden. Diese dritte Frage stehe nach VDE-Angaben kurz vor der Klärung.
In anderen Staaten wie der Schweiz, Portugal und Österreich sei die Nutzung von Stecker-Solargeräten schon länger unkompliziert möglich. Rund 200.000 Mini-Solaranlagen seien dort bereits im alltäglichen Einsatz. Für Deutschland wird die Zahl solcher Plug-In-PV-Anlagen auf 20.000 Stück geschätzt.
Warum eine Balkon-PV-Anlage bislang problematisch ist
Bislang sind Mini-Solaranlagen nicht durch entsprechende Normen abgedeckt. Anlagen, die Strom erzeugen, dürfen nicht an den häuslichen Stromkreislauf angeschlossen werden. Dies führe unter Umständen dazu, dass die Sicherungen nicht angemessen arbeiten könnten, was zur Überlastung von Stromkreisen und erhöhter Brandgefahr führen könnte (was allerdings von vielen Seiten angesichts der Leistung solcher Anlagen als eher unwahrscheinlich erscheine).
Ein weiteres Problem besteht darin, wer für Kontrolle und Prüfung dieser Solaranlagen verantwortlich ist (Quelle: PV Magazine). So haben verschiedene Netzbetreiber den Betrieb einer solchen Installation durchweg untersagt und ein entsprechender Fall ist 2016 schlussendlich bei der Bundesnetzagentur gelandet. Der Netzbetreiber habe im Verfahren eingeräumt, dass kein sachlicher Anlass für das Verbot bestand, da kein negativer Effekt auf das Netz zu erwarten sei, jedoch würden die Anlagen trotzdem gegen geltende Normen verstoßen.
Ein spezielles weiteres Problem ist es, wenn es für den produzierten Strom im Haus gerade keinen Abnehmer geben sollte. Dann wird der Strom ins allgemeine Netz eingespeist (das könnte zu dem amüsanten Anblick eines rückwärts laufenden Stromzählers führen), was nach geltender Rechtslage absolut nicht erlaubt ist. Auch bei Vorliegen eines Zählers mit Rücklaufsperre handelt es sich dann immer noch um eine Netzeinspeisung im Sinne des EEG, was nur dann sorgenfrei ablaufen würde, wenn die Anlage angemeldet ist (Quelle: Photovoltaik-Web.de). Allerdings müssen Anlagen, die nicht einspeisen, nicht zwangsläufig angemeldet werden. Ob es sich bei Mini-PV-Anlagen darum handelt, ist auch nicht hundertprozentig festzustellen.
Ob es aber nun in der Zwischenzeit möglich ist, eine Mini-PV-Anlage zu betreiben, ohne dass es zu rechtlichen Schwierigkeiten kommt, befindet sich bis zum Abschluss der weiter oben genannten Prozesse noch in der Schwebe. Aber mit ein wenig Geduld dürfte der Weg zur eigenen Mini-Solaranlage mittelfristig endlich frei werden.
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