Künftig nur noch reine Handwerkerleistungen steuerlich absetzbar
Mit Beginn des Jahres 2014 gibt es neue neue Steuerregelung: Ab der Steuererklärung für 2014 sind Gutachtertätigkeiten, wie beispielsweise Abgasmessungen der Heizungsanlage und die Feuerstättenschau, nicht mehr von der Steuer absetzbar. Nur noch die eigentlichen Handwerkerleistungen selbst sind steuerlich absetzbar. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, sich vom Schornsteinfeger eine gesonderte Rechnung ausstellen zu lassen, auf der die Kehrarbeiten und die Feuerstättenschau separat voneinander aufgelistet werden. Andernfalls drohen mögliche Steuerrückzahlungen.
Um Kosten für den Schornsteinfeger einzuschränken, ist der Einsatz von schwefelarmen Heizöl ratsam, unter dessen Einsatz weniger Rußablagerungen entstehen. Außerdem werden hierdurch auch die Prüfintervalle der Abgaswege nach der KÜO (Kehr- und Überprüfungsordnung) bei raumluftunabhängig betriebenen Kesseln oder bei Öl-Brennwertkesseln auf zwei Jahre verlängert. Um den Einsatz von schwefelarmen Heizöl nachzuweisen reicht die Rechnung bzw. der Lieferschein.
Regelmäßige Heizöltank-Prüfungen könnten neunstellige Mehrbelastung für Betreiber von Ölheizungen bedeuten
Neue Kosten drohen nun auch bei den Prüfungen der Heizöltanks. Grund hierfür ist die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), die durch das rheinland-pfälzische Ministerium für Umwelt kurzfristig verschärft werden soll. Am 27. März 2014 wurde in den Ausschüssen des Bundesrates über die Verordnung beraten. Sollte de AwSV tatsächlich verschärft werden so könnte eine Pflicht zur regelmäßigen Prüfung von Heizöltanks laut Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e. V. (MEW) eine Mehrbelastung zwischen 400 bis 600 Millionen Euro für Ölheizungsbetreiber nach sich ziehen.
Bild & Quelle: energie-experten.org
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