„Unser Ziel muss sein, die heutige Sanierungsrate von einem Prozent des Wohnungsbestandes im Jahr auf zwei Prozent zu verdoppeln“, sagt Norbert Röttgen im Interview. Zur Frage nach einer allgemeinen Sanierungspflicht merkt er an: „Wir werden nicht die Energiepolizei schicken, wir wollen die Menschen bei solchen Vorhaben mitnehmen. Wir müssen mit einer langen Vorlaufzeit energetische Standards formulieren, die für ältere Gebäude gelten.“
Ohne Förderung wird es nicht gehen
Auch im Mietrecht möchte Röttgen Anpassungen vornehmen lassen, um energetische Sanierungen zu fördern und eine faire Kostenverteilung zwischen Mietern und Vermietern zu gewährleisten. Zur Zukunft der staatlichen Förderpolitik für erneuerbare Energien und Gebäudesanierung führt der Umweltminister aus, dass staatliche Fördermittel definitiv weiter fließen werden, und zwar „über das heutige Maß hinaus“. Über die Herkunft der benötigten Geldmittel machte er allerdings keine weiteren Angaben.
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