So berichtet der Infodienst Recht und Steuern der LBS von einem solchen Fall. In diesem klagte ein Anwohner gegen seinen Nachbarn, da er sich von dessen Photovoltaik Anlage gestört fühlte. Die Reflektoren der Anlage waren so ausgerichtet, dass der Kläger auf seiner Terrasse von März bis Oktober mindestens eine halbe Stunde jeden Tag geblendet wurde.
Das Urteil wurde zugunsten des Klägers entschieden, der Hausbesitzer musste seine Solaranlage anders ausrichten. Somit mißlang auch der Versuch des Angeklagten, die Sonneneinstrahlung als Folge eines Naturereignisses auszulegen. Vor der Installation einer Photovoltaik Anlage sollte demnach darauf geachtet werden, wohin die Sonnenstrahlen reflektiert werden.
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