Nachdem die Bundesregierung die Novellierung beschlossen hat, beschäftigt sich nun der Bundesrat mit der Novelle. In Anbetracht der aktuellen Entwicklungsdiskussion um die Wohnkosten ist es eher unwahrscheinlich, dass die Bundesländer sich für den von der Bundesregierung eingeschlagenen Weg entscheiden werden.Die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) umfasst die verbindliche Festschreibung des Wärmeschutzes erst für das Jahr 2016. Dieser wird allerdings bereits seit 2009 in der Verordnung beispielhaft für eine übliche Erfüllung der Vorgaben (Referenzgebäude) genannt. „2012 wurden bei 50 Prozent der Neubauten ein mehr als 30 Prozent besserer Dämmwert bei Außenwand und Decke erreicht als die Bundesregierung zukünftig verlangen will. Die Baupraxis ist dem Ordnungsrecht längst enteilt, “ meint Klaus Franz, Vorsitzender des Gesamtverband Dämmstoffindustrie. Eins ist sicher: Neubaudämmung auf diesem Niveau kommt die Verbraucher teuer zu stehen, denn nachträgliche Dämmung ist für die Eigentümer immer mit zusätzlichen Kosten und für den Mieter oftmals mit einer Modernisierungsumlage verbunden”, so Franz weiter.Nachdem die Bundesregierung die Novellierung beschlossen hat, beschäftigt sich nun der Bundesrat mit der Novelle. In Anbetracht der aktuellen Entwicklungsdiskussion um die Wohnkosten ist es eher unwahrscheinlich, dass die Bundesländer sich für den von der Bundesregierung eingeschlagenen Weg entscheiden werden.