Im März 2011 wurde die neue Richtlinie „Energieeffizienz am Baudenkmal“ vom Bundesdenkmalamt veröffentlicht. Energetische Sanierungen an der Gebäudehülle werden in drei Kategorien eingeteilt: GRÜN (erlaubt), GELB (mit Einschränkungen erlaubt) und ROT (nicht erlaubt). Sonnenkollektoren am Baudenkmal sind in der neuen Richtlinie nur mit sehr großen Einschränkungen erlaubt, was die Sichtbarkeit der Kollektoren betrifft. Grundsätzlich soll über Solarkollektoren aber nicht als Einzelmaßnahme entschieden werden, sondern als Bestandteil eines gesamten Gebäudetechnikkonzeptes.
Alle weiteren Informationen wie in Österreich Solarthermie und Denkmalschutz kombiniert werden können, finden sich in der aktuellen » Broschüre „Richtlinie Energieeffizienz am Baudenkmal“ in Kapitel 5.3.1. ab Seite 33.
Bild: © Bundesdenkmalamt (BDA)