Solaranlagen müssen mit ferngesteuerter Abschaltung nachgerüstet werden
Die Nachrüstungspflicht für PV-Anlagen umfasst den Einbau einer automatischen Abschaltregelung der Anlage, die sich einschaltet wenn zu viel Solarstrom in die Netze eingespeist wird. Es könnte möglicherweise sonst zu Ausfällen des Stromnetzes kommen, auch wenn die Wahrscheinlichkeit gering ist. Durch die ferngesteuerte Abschaltung der Photovoltaikanlagen kann die Stromversorgung in Deutschland in hohem Maß sichergestellt werden. Nicht betroffen von der Nachrüstungspflicht sind PV-Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung. Außerdem müssen Anlagen, deren Wechselrichter nach April 2011 produziert wurden, ebenfalls nicht nachgerüstet werden.
Einspeisevergütung wird bei Fristversäumnis eingestellt
Die Organisation der Nachrüstung für Photovoltaik-Anlagen übernimmt der Netzbetreiber. Damit dies problemlos von statten geht, fordern die Netzbetreiber jeden PV-Anlagenbetreiber auf, detaillierte Angaben zu seiner Solaranlage in den Fragebögen, die per Post versendet wurden, zu machen. Die Angaben müssen innerhalb einer vierwöchigen Frist an den Netzbetreiber zurückgesendet werden. Wenn diese Frist versäumt wird, ist der Netzbetreiber verpflichtet, die Einspeisevergütung bis zur fertigen Nachrüstung der Anlage einzustellen.
Handwerker sollten umgehend kontaktiert werden
Ein Handwerker kann für die Nachrüstung selber beauftragt werden. Dieser kann ebenfalls bei Fragen oder dem Ausfüllen des Fragebogens der Netzbetreiber helfen. Betroffene der Nachrüstungsbenachrichtigung sollten umgehend Kontakt zu einem Fachbetrieb in seiner Nähe aufnehmen. Das Solaranlagen-Portal hilft Ihnen dabei. Sie können unser Anfrageformular benutzen, um bis zu fünf Angebote für die Nachrüstung Ihrer PV-Anlage von Fachbetrieben aus Ihrer Umgebung anzufordern – kostenfrei und unverbindlich.
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