EEG-Beihilfeverfahren könnte noch vor dem 18. Dezember eingeleitet werden
Laut Bericht der Rheinischen Post könnte das EEG-Beihilfeverfahren bereits am 18. Dezember eingeleitet werden. Als Begründung nennt das Blatt „unzureichende Kompromisse“, die CDU und SPD bei den aktuell anhaltenden Koalitionsverhandlungen gefunden hätte. Die Nachrichtenagentur Reuters hingegen schließt einen früheren Zeitpunkt für die Einleitung des Verfahrens nicht aus. Die EU-Kommission soll den Termin erst so spät ausgerichtet haben, da die Unternehmen andernfalls in diesem Jahr nicht mehr in der Lage gewesen wären, eine Rückstellung für mögliche Nachzahlungen bei der EEG-Umlage aufzubringen.
EU prüft, ob EEG-Umlagebefreiung verbotene Staatshilfe ist
Während des Verfahrens soll festgestellt werden, ob die Ausnahmeregelung für die Industrie bei der EEG-Umlage eine verbotene Staatshilfe darstellt. Sollte dies festgestellt werden, drohen vielen Unternehmen Milliardenschwere Rückzahlungen. Die energieintensive Industrie kann sich aktuell von der Zahlung der Umlage, die von aktuell 5,277 Cent im kommenden Jahr auf 6,24 Cent ansteigen wird, größtenteils befreien lassen. Bei der Einführung des EEG wurde die Ausnahmeregelung ursprünglich eingerichtet, um die energieintensive Industrie im internationalen Wettbewerb zu schützen.
Zahl der Befreiungsanträge in den vergangenen Jahren beinahe verdreifacht
In den vergangenen Jahren ist die Zahl der privilegierten Unternehmen jedoch konstant gestiegen. Das lag unter anderem daran, dass die Bundesregierung mit der EEG-Änderung 2012 die nötigen Eingangshürden für die Befreiung deutlich heruntergestuft hat. Damals gingen nach Angaben der Bundesregierung bis zum Stichtag 1.7.2012 rund 2.400 Anträge auf Umlagebefreiung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für das kommende Jahr ein. Im Jahr 2012 waren dagegen noch lediglich 813 Unternehmen von der EEG-Umlage teilweise befreit. In diesem Jahr stieg die Zahl der Anträge schließlich auf 2.055 an – Tendenz steigend. Je mehr energieintensive Unternehmen diese Ausnahme-Privilegien genießen, desto höher wird die EEG-Umlage für den privaten Stromkunden und die restlichen Unternehmen.
Quelle: PV-Magazine | Rheinische Post | Reuters
Bild: © Schmuttel | pixelio.de
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