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Neues Prüfzeugnis erleichtert Nachweis der Feuerwiderstandsdauer bei Steildachdämmung

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© Deutsche Rockwool Mineralwoll GmbH & Co. OHG

Steildächer sind bei den meisten Ein- und Mehrfamilienhäusern die bevorzugte Konstruktionsart. In deutschen Ballungszentren ist es nicht selten, dass direkt unter dem Dach neuer Wohnraum entsteht. Hier stehen die meisten Bauherren jedoch vor steigenden Herausforderungen, wenn es um die Steildachdämmung geht.Sollte nämlich ein Zimmerbrand entfachen, so müssen Dächer die Brandeinwirkung behindern. Einige Landesbauordnungen geben sogar vor, dass die Dachkonstruktion der Feuerwiderstandsklasse REI 30 (feuerhemmend) nach DIN EN 13501-2 entsprechen muss. Der Feuerwiderstand wird auf die gesamte Konstruktion bezogen, zum Beispiel am Dach in Verbindung mit sämtlichen Schichten (Sparren, Dämmstoff und Schalung). Hierbei ist entscheidend, wie viele Minuten das Dach dem Feuer standhalten kann und die Brandverbreitung verhindert.Eine Neuerung ist, dass der Fachbetrieb, der für die Dachkonstruktion verantwortlich ist, gegenüber dem Auftraggeber einen schriftlichen „Übereinstimmungsnachweis“ erbringen muss. In diese Nachweis wird bescheinigt, dass die Dachkonstruktion und die verwendeten Baustoffe der vorgegebenen Feuerwiderstandsdauer entsprechen.Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis Nr- P-MPA-E-04-025 gilt für eine tragende, raumabschließende Steildachkonstruktion mit PU-Hartschaum Dämmung auf dem Sparren bei einseitiger Brandbeanspruchung von der Unterseite. Mithilfe dieses Prüfungszeugnisses ist die Anwendbarkeit der Bauart gemäß Landesbauordnungen nachgewiesen und in die Feuerwiderstandsklasse REI 30 gem. DIN EN 13501-2 eingestuft.Quelle: enbausa | IVPU Industrieverband Polyurethan-Hartschaum e. V.Foto: © Deutsche Rockwool Mineralwoll GmbH & Co. OHG

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