Preiserhöhungen aus regulären Verträgen bleiben ohne Einspruch bestehen
Normal wirksame Verträge sind hiervon allerdings ausgenommen. Gaskunden ohne Sonderklauseln müssen weiterhin Unbilligkeit nachweisen und Rechnungen rechtzeitig in Frage stellen, um Preiserhöhungen anfechten zu können.
Urteil mit bundesweiter Signalwirkung
Im vorliegenden Fall hatte ein norddeutscher Energieversorger in mehreren Schritten die Preise für Sonderkunden erhöht. Dagegen hatten rund 50 Kunden geklagt und Recht bekommen. Der BGH sah Sonderkunden durch die entsprechende Klausel, die unter anderem dem Kunden bei einer Preiserhöhung nur eine zweiwöchige Kündigungsfrist einräumt, gegenüber anderen Kunden benachteiligt.
Das Urteil ist zwar nur für die direkt Beteiligten von Bedeutung, jedoch werden sich Gerichte in folgenden Fällen bundesweit dem BGH anschließen.
Über die Webseite des BGH kann das Urteil im Wortlaut abgerufen werden.