Legionellen können schwere Lungenentzündungen hervorrufen und tödlich verlaufen. Sie gelangen durch das Einatmen kleiner Wassertröpfchen in den Körper und können sich besonders im warmen Wasser zu gefährlichen Mengen vermehren. Deshalb wurde die Untersuchungspflicht und -häufigkeit auf Legionellen für Betreiber von Großanlagen von Warmwasser-Installationen klar geregelt. Auch Installationen von größeren Wohngebäuden werden in Zukunft untersucht. Großanlagen zur Trinkwassererwärmung sind Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentrale Durchfluss-Trinkwassererwärmer mit einem Inhalt von mehr als 400 l und/oder 3 l in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle.
Die Untersuchungspflicht besteht für Anlagen, die z. B. Duschen oder andere Einrichtungen enthalten, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt (also nicht für das Handwaschbecken in der Toilette des Restaurants). Generell nicht betroffen sind Eigenheime sowie alle Ein- und Zweifamilienhäuser. Den Volltext der neuen Verordnung finden sie hier als kostenfreies PDF.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
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