„Maßgeblich für die bisher erzielten Einsparungen sind gesetzliche Vorgaben für den energetischen Zustand von Neubauten und für Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebestand, wie sie seit 1978 mit der ersten Wärmeschutzverordnung und später mit der EnEV eingeführt wurden“, so Hengstenberg weiter.
Das Tempo beim Energiesparen müsse aber noch deutlich gesteigert werden, wenn Deutschland seine Klimaschutzziele bis 2020 erfüllen will.