Der bestehende Mechanismus einer zubauabhängigen Degression der Solarförderung wird beibehalten. Forderungen nach einer schnelleren Verringerung der Einspeisevergütung oder die Begrenzung des Zubaus von Photovoltaik-Anlagen auf jährlich 1000 Megawatt setzten sich nicht durch. So gilt weiterhin der Korridor von 2500 bis 3500 MW Photovoltaikleistung, die bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Liegt die gemeldete Leistung höher, steigt auch die Degression der Einspeisevergütung prozentual nach einem festgelegten System.
Änderungen unterlagen die Hilfen für Windräder an Land bereits bei einem vorangegangenen Treffen der Koalitionspartner. Demnach wurde der Bonus für Strom aus abregelbaren Windrädern auf 0,48 Cent pro Kilowattstunde festgelegt, vorher waren 0,27 Cent im Gespräch. Im Ausgleich wird die Kürzung der Abnahmepreise von 1% auf 1,5% erhöht.
Kommenden Mittwoch werden sich noch die zuständigen Ausschüsse des Bundestages mit dem Kompromiss befassen. Am Donnerstag wird endgültig über die EEG-Novelle entschieden. Weitere Änderungen bei der Solarförderung sind dabei unwahrscheinlich.
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