Archiv

Einspeisevergütung für Photovoltaik sinkt 2012 voraussichtlich um 15 Prozent

Die Vergütungs- und Degressionssätze für das Folgejahr ermittelt die Bundesnetzagentur nach den Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Nach dem EEG sinken die Vergütungssätze für neue PV-Anlagen kontinuierlich. Für die Vergütung von Strom aus PV-Anlagen gilt das sog. System des atmenden Deckels. Dabei ändert sich der Degressionssatz auf der Grundlage einer jährlichen Basisdegression von neun Prozent in Abhängigkeit vom tatsächlichen Zubau. Dafür enthält das EEG mehrere Schwellenwerte für eine höhere bzw. geringere Degression. Im Zeitraum 1. Oktober 2010 bis 30. September 2011 wurde der Bundesnetzagentur insgesamt ein Zubau von PV-Anlagen oberhalb des gesetzlichen Schwellenwerts von 4.500 MW gemeldet. Deshalb reduzieren sich die Vergütungssätze ab dem 1. Januar 2012 um weitere sechs Prozentpunkte, also um insgesamt 15 Prozent. Zu einer Absenkung von 18 Prozent wäre es gekommen, wenn der Wert die Schwelle von 5.500 MW überschritten hätte. Eine maximale Absenkung von 24 Prozent wäre eingetreten, wenn der Wert über 7.500 MW gelegen hätte.

Für das Kalenderjahr 2011 betrug der Zubau ausweislich der Meldungen der Anlagenbetreiber an die Bundesnetzagentur im Zeitraum Januar bis Ende September rund 3.400 MW. Die Zubauzahlen für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2011 lassen sich noch nicht abschätzen. Auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur sind weitere Einzelheiten zu den Degressions- und Vergütungssätzen sowie zu den Datenmeldungen zu finden. Dort werden voraussichtlich Anfang November 2011 auch die detaillierten Angaben für die Monate Juni bis September 2011 veröffentlicht.

Update vom 28.10.2011: Die neue Einspeisevergütung ab 2012 in der Übersicht

Quelle: © Bundesnetzagentur

Bild: Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, © Bundesnetzagentur

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert