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Erneuerbare-Energien-Gesetz: Alle Details zu Altmaiers EEG-Reform

EEG-Reform soll Energiewende als Ganzes vorantreiben

Das „neue“ EEG soll grundsätzlich an die Stelle der isolierten Betrachtung einzelner erneuerbarer Energien und ihres quantitativen Ausbaues treten. Im Fous steht dabei eine Gesamtbetrachtung der Energiewende und ihrer Wirkungszusammenhänge. Das neue EEG soll den Ausbau der erneuerbaren Energien planbar machen und möglichst schnell zu ihrer Markt- und Wettbewerbsfähigkeit führen. Der Ausbau soll dabei regional und geographisch koordiniert und mit dem Ausbau der Stromnetze und der konventionellen Energieversorgung abgestimmt werden.

Deckelung der Windenergie und Biomasse möglich

In der neuen EEG-Reform wird deutlich, dass das Bundesumweltministerium davon ausgeht, das Ausbauziel, im Jahr 2050 einen Anteil von 80% der Stromversorgung durch erneuerbare Energien zu decken, zu erfüllen. Daher soll die neue EEG-Reform darauf hinwirken, Überhitzungen und damit verbundene Kosten zu vermeiden. Das heißt, das ähnlich der Photovoltaik auch der Ausbau anderer erneuerbarer Energien wie Windenergie und Biomasse gedeckelt werden könnte. Laut Altmaiers Vorschlag soll dieses Vorgehen die Herstellung von Markt- und Wettbewerbsfähigkeit erheblich beschleunigen.

Ausbau soll gesetzlich festgeschrieben werden

Um Planungssicherheit für alle Beteiligten herzustellen, sollen die Ausbauziele gesetzlich festgeschrieben werden. So soll für jedermann im In- und Ausland klar werden, dass nicht nur die Bundesregierung, sondern auch Parlament und Fraktionen die Energiewende gemeinsam wollen und vorantreiben. Gleichzeitig wird aber auch das Erreichen der Marktfähigkeit gesetzlich als Ziel festgeschrieben. Dies soll sicherstellen, dass sobald eine erneuerbare Energienart die Marktfähigkeit erreicht hat, ihr weiterer Ausbau ausschließlich vom Markt und nicht per Gesetz bestimmt wird.

EEG-Reform will marktwirtschaftliche Prinzipien fördern

Ein Prinzip der EEG-Reform soll es sein, den Ausbau erneuerbarer Energien noch stärker marktwirtschaftlichen Kriterien anzugleichen. Hierzu solle insbesondere die Direktvermarktung des Ökostroms beispielsweise durch eine Ausweitung der Marktprämie und des Eigenverbrauchs erfolgen. Daneben seien aber auch Ausschreibungs- und Quotenmodelle auf ihre Eignung zu prüfen. Trotz des marktwirtschaftlichen Anspruchs soll die EEG-Reform alle erneuerbare Energieart gleichermaßen fördern und den Aspekt der Versorgungssicherheit mitberücksichtigen. Hierzu soll eine „Strategische Reserve“ insbesondere zur süddeutschen Stromversorgung aufgebaut werden.

Fazit: Richtige Ziele, aber nur wenige, konkrete Vorschläge

So begrüßenswert Altmaiers Vorschläge zur EEG-Reform auch sind, so unklar bleiben die wirklich praktischen Empfehlungen. Mit Sicherheit ist ein holistisch gefasster, marktwirtschaftlich getriebener und gesetzlich festgeschriebener Ausbau der Erneuerbaren von Vorteil. Wie dies erreicht werden soll, wird jedoch nicht genau gefasst. Im Gegenteil: Im Vorschlag zur EEG-Reform werden mehrere, sich in Teilen ausschließende Modellansätze wie eine Direktvermarktung, ein Ausschreibungs- oder ein Quotenmodell als gleichwertige Alternativen zur Zielerreichung propagiert. Dies offenbart lediglich den Willen, das EEG zu ändern, ohne dabei ein zwingend besseres Modell vorweisen zu können. Zudem bleiben Begriffe wie „Strategische Reserven“ ungeklärt. Hier könnte man vermuten, dass die selbstsichere, gesetzliche Festschreibung der Ausbauziele doch von Unsicherheiten in der praktischen Umsetzung geprägt ist. Trotz allem birgt der Vorschlag Altmaiers viele im Kern richtige Ziele. Daher kann man gespannt sein, welche Inhalte seinem Vorschlag folgen werden.

Bild: © BMU

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