Hamburger Bürger haben während des G20 Gipfels hautnah erleben müssen, wie schnell und unerwartet Eigenheim und anderer Besitz beschädigt oder zerstört werden können. Schäden von Vandalismus sind im ersten Moment sehr ärgerlich. Schon kurz danach stellt sich jedoch die Frage: Wer kommt für den Schaden auf? Welche Schritte muss ich einleiten und welche Versicherung ist der richtige Ansprechpartner für mein Problem? Haus&Co klärt auf:
Allgemein gilt:
Übliche Vandalismusschäden sind in keiner gewöhnlichen Gebäudeversicherung mitenthalten, da das Risiko für einen Versicherungsbetrug, beispielsweise durch reperaturbedürftige Gebäudeteile für viele Versicherungen zu hoch ist. Eine Erweiterung des Versicherungsschutzes ist für Zwei- oder Mehrfamilienhäuser möglich. Denn hier gilt anders als bei einem Einfamilienhaus, dass der Gemeingebrauch für eine Hausgemeinschaft vorhanden ist.
Wer sich trotzdem vor Schäden von Vanadalismus schützen möchte, muss eine extra dafür vorgesehene Wohngebäudeversicherungen abschließen. Hierbei werden jedoch relative hohe Selbstbeteiligungen vereinbart. Auch die Kosten einer solchen Versicherung lassen sich pauschal nicht angeben. Der Preis variiert nämlich besonders durch die Wohngegend und die damit berechnete Wahrscheinlichkeit, wie häufig Eigentum in dieser Region beschädigt wird.
Eingeschlagene Fensterscheiben: Was kann ich tun und wer haftet?
Bei Wohnungen und Häusern kommen für den Fall von zerstörten Fensterscheiben in erster Linie zwei Versicherungen für die Schadensregulierung infrage: die Wohngebäudeversicherung und die Hausratversicherung. In der Praxis ist Vandalismus allerdings in der Regel nur durch die Hausratsversicherung abgedeckt. Der Versicherungsschutz ist allerdings nur in zwei Fällen gewährleistet:
- Der Versicherungsschutz gilt üblicherweise nur, wenn der Täter in den Wohnraum eingedrungen ist. Damit die die Schäden gemeinte, die durch einen Einbruch entstanden sind. Voraussetzung hierbei ist der Nachweis von Einbruchspuren.
- Geöffnete Fenster, sowie die reine Beschädigung von außen sind klare Ausschlusskriterien für diesen Versicherungsschutz. Damit fallen übliche Beschädigungen durch Vandalismus automatisch aus der Verantwortung der Versicherung.
Wird am versicherten Eigenheim eine Fensterscheibe eingeworfen, ist kommt die Wohngebäudeversicherung für die Reparatur bzw. den Austausch der Scheibe auf. Dies gilt allerdings auch nur, wenn eine Glasversicherung mit abgeschlossen wurde.
Existiert diese zusätzliche Glasversicherung nicht, wird es schwierig den Schaden über eine andere Versicherung abzuwickeln. Denn in den meisten Fällen ist ein Schadensersatz nicht zu erwarten, weil vorsätzlich herbeigeführte Schäden von Haftpflichtversicherungen nicht übernommen werden müssen. Auch der Gang zum Anwalt nützt meistens nichts, weil dieser nur in sehr seltenen Fällen einen vollstreckbaren Titel erwirkt.
Graffiti am Haus: Bin ich dagegen versichert?
Ist das Graffiti am Gebäude leicht zu entfernen und verändert somit das Erscheinungsbild der verschmutzten Sache nicht in einem erheblichen Maße, liegt keine Strafbarkeit vor. Sofern der Verursacher dieser Verschmutzung nicht zu ermitteln ist, muss deshalb der Hauptbesitzer die Säuberung bezahlen. Da heißt es dann: Eine Reinigungsfirma beauftragen und der Fassade gegebenenfalls mit kleinen Schönheitsreparaturen zu neuem Glanz verhelfen!
Es gibt jedoch auch Gebäudeversicherungen, die Graffitischäden gegen einen Mehrbetrag absichern. Diese sichern sich jedoch auch durch eine festgelegte Deckungssumme ab und beschränken den Versicherungsschutz auf einen jährlichen Maximalbetrag, sowie eine Selbstbeteiligung. Und auch dann gelten in den meisten Fällen sehr strenge Konditionen: Es gibt beispielsweise Versicherungen, die einen Graffitischaden nur bis zu einer bestimmten Höhe an der Hauswand (maximal 3,5 Meter) abdecken und übernehmen.
Vandalismus am Auto: Wann bin ich versichert?
Wurden Autos, wie am vergangenen Wochenende in Hamburg, in Brand gesteckt, zahlt die Teilkaskoversicherung. Liegt ein Totalschaden vor, wird der Zeitwert des Fahrzeugs ermittelt und ausgezahlt. Eine Vollkasko enthält die Leistungen einer Teilkasko und kommt darüber hinaus auch für weitere, von anderen vorsätzlich verursachte Schäden auf.
Eine Teilkaskoversicherung enthält in den meisten Fällen folgende Schadensmeldungen:
- Glasschäden
- Brandstiftung
- Diebstahl (auch bei Teilen des Autos, z.B. Spiegel, Antennen etc.)
Eine Vollkaskoversicherung enthält in den meisten Fällen folgende Schadensmeldungen:
- Schäden durch Unfälle
- Vandalismusschäden (z.B Kratzer, Dellen durch Tritte, demoliertes Dach) oder Schäden durch höhere Gewalt (bei Totalschaden wird der Zeitwert ermittelt)
Bei der Vollkaskoversicherung wird ein Vandalismusschaden, und als solchen sieht die Versicherung auch die Demolierung des Außenspiegels, als Eigenschaden behandelt. Die Schadensumme wird dabei immer um die im Vertrag vereinbarte Selbstbeteiligung reduziert.
Egal ob es sich um einen Teil- oder Vollkaskoschaden handelt: Der Zeit oder Wiederbeschaffungswert ist gleichzeitig auch die Höchstsumme, die ausbezahlt wird. Das gilt besonders dann, wenn das Auto komplett zerstört wurde und sich kein Restwert mehr ermitteln lässt.
Fazit
Jede Versicherung dient dazu, in einer entstandenen Notsituation auszuhelfen. Bei jedem Versicherungsmodell muss man individuell entscheiden, wie viel Absicherung bzw. wie viel privates Risiko man aufnehmen möchte, um in einem Schadensfall abgedeckt zu sein.
Der Preis einer Versicherung variiert immer vom Umfang der Absicherung, dem Wert des Eigentums und von der Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung. In jedem Fall ist es empfehlenswert aufgrund der individuellen Gegebenheiten unterschiedliche Versicherungsmodelle durchzurechnen. Denn nur so lässt sich der geeignete Ansprechpartner für die eigenen Bedürfnisse finden.
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