Der Bundesrat hatte im Juli seine Zustimmung zum „Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden“ verweigert. Es sah vor, dass Modernisierer bis zu 10 Prozent ihrer Baukosten steuerlich absetzen könnten, wenn bestimmte energetische Mindeststandards erfüllt werden. Ein Kernkritikpunkt lag für die Länder darin, dass sie einen nicht hinnehmbaren Anteil an den prognostizierten 1,5 Milliarden Euro zu tragen hätten.
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