Weiterhin müssen die Mitgliedsstaaten unabhängige Kontrollsysteme für Energieausweise eingeführen. Eine ähnliche Kontrolle soll die Qualität von Energieberatern garantieren. In öffentlichen Gebäuden müssen die dazugehörigen Energieausweise gut sichtbar aushängen. Auch haben nach der neuen Richtlinie alle Gebäude unter 1000 Quadratmetern bestimmte energetische Mindestanforderungen zu erfüllen, was in Deutschland durch die EnEV jedoch bereits erfüllt ist.
Mitgliedsstaaten haben Zeit bis 2012
Durch die novellierte Gebäuderichtlinie erhofft sich das europäische Parlament einen merklichen Beitrag zur Erreichung der Energie- und Klimaschutzziele der EU. Alle Mitgliedsstaaten haben bis 2012 Zeit, die verschärfte Gebäuderichtlinie in nationales Recht umzusetzen.