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Hausbesitzer in Baden-Württemberg sollen künftig Überbau bei Dämmung tolerieren

Hausbesitzer in Baden-Württemberg sollen künftig Überbau bei Dämmung tolerierenDas Bundesland Baden-Württemberg will in Zukunft das Dämmen von Gebäuden in dicht bebauten Wohngebieten erleichtern. Hierzu will Justizminister Rainer Stickelberger das Nachbarschaftsrecht ändern. Dieses regelt unter Anderem, wie nah ein Haus durch Dämmung an die Grundstücksgrenze rücken darf. Der neue Vorschlag dürfte bei vielen Grundbesitzern in Baden-Württemberg Zähneknirschen hervorrufen.Laut Justizminister Stickelberger werde das geltende Recht den steigenden Anforderungen der energetischen Gebäudesanierung nicht mehr gerecht. Nun müssen sich Bewohner wohl künftig darauf einstellen, dass sie einen Überbau des Nachbarn auf ihr Grundstück tolerieren müssen, der durch eine Dämmungsmaßnahme entsteht. Laut vorgeschlagener Gesetzesänderung soll so ein Überragen von bis zu 30 Zentimetern auf das Nachbargrundstück erlaubt werden. Dafür wird jedoch eine „Überbaurente“ fällig, die als jährliche Beiträge zu entrichten sind. Eine genaue Jahressumme ist jedoch noch nicht bekannte, sie soll allerdings unter 100 Euro liegen.Die Regelungen für großwüchsige Bäume sollen ebenfalls überdacht werden. Aktuell müssen Nachbarn binnen fünf Jahren auf dem Recht bestehen, dass ein Baum entfernt wird, falls dieser nicht im notwendigen Grenzabstand eingepflanzt wurde. Diese Frist soll eine Verlängerung auf zehn Jahre erhalten, damit eine Verschattung von Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen über den Lauf der Zeit verhindert wird.Ein offizieller Gesetzesentwurf liegt aktuell noch nicht vor. Ein Inkrafttreten der Neuregelungen wird jedoch bereits für 2014 erwartet.

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