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Wann sind Schäden an der Heizung ein Versicherungsfall?

Aufgrund der knapp 19.000 untersuchten Schäden an Heizungssteuerungen lassen immer mehr Versicherer solche Schäden begutachten, um zu prüfen, ob die geforderte Leistung berechtigt ist. In manchen Fällen konnte dabei sogar Versicherungsbetrug festgestellt werden. Zudem ergab die Untersuchung auch, dass die Schäden an Heizungssteuerungen häufig auf altersbedingten Verschleiß zurückzuführen ist und somit kein Versicherungsfall darstellt. Dies ist nur bei Blitz- und Überspannung der Fall.

Wer nicht sicher ist, ob es sich um einen versicherten Schaden an der Heizung handelt oder nicht, sollte dies mit seinem Wohngebäudeversicherer klären, bevor der Heizungsmonteur beauftragt wird. Und falls tatsächlich eine Betrugsabsicht nachgewiesen wird, dann muss der Versicherer nicht für den Schaden aufkommen, kann den Vertrag kündigen, Sachverständigenkosten vom Anspruchsteller zurückverlangen und den Fall zur Anzeige bringen.

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