COP wird ab 2012 zusätzliches Förderkriterium für Wärmepumpen
Ab dem 01. Januar 2012 wird das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Förderkonditionen für Wärmepumpen verändern. Neben der Jahresarbeitszahl ist ab diesem Termin auch der sogenannte „COP-Wert“ („Coefficient of Performance“) ein Kriterium für den Erhalt von Fördergeldern.
Diese „Leistungszahl“ von Wärmepumpen wird unter standardisierten Laborbedingungen gemessen und drückt das Verhältnis der abgegebenen Wärmeleistung zur elektrisch aufgenommenen Leistung aus. Das BAFA stellt allerdings fest, dass die Jahresarbeitszahl (JAZ) „weiterhin das entscheidende Kriterium für die staatliche Förderung von Wärmepumpen“ sei.