Debatte um Marburger Solarsatzung setzt sich fort
Die Stadt Marburg verabschiedete 2008 eine bundesweit einzigartige Vorgabe: jeder Neubau in der Stadt sollte mit einer Solarthermieanlage ausgerüstet werden. Auch Altbauten sollten bei einer Sanierung von dieser Pflicht erfasst werden. Die hessische Bauordnung erlaubt es prinzipiell, Heizungstypen zur Vermeidung von Umweltschäden vorzuschreiben. Das Verwaltungsgericht Gießen hatte die Solarsatzung im Mai dieses Jahres für unwirksam erklärt. Nun ist durch einen neuen Satzungsentwurf die Diskussion neu entfacht.