Mit 10 Millionen Euro neuen Fördermitteln will Baden-Württemberg sein Stromspeicher-Förderprogramm „Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher“ weiterführen. Das gab das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft vor Kurzem bekannt. Voraussichtlich ab April können die neuen Fördermittel beantragt werden. Die wichtigsten Fragen zur alten & neuen Speicherförderung im Ländle haben wir hier zusammengestellt.
Bis Ende 2022 will Baden-Württemberg vorerst seine Förderung für Photovoltaik-Speicher weiterführen. Starten soll die Neuauflage bereits in weniger als einem Monat, am 01. März. Bis dahin werden laut Umweltministerium noch die aktualisierten Vorschriften und Förderanträge erarbeitet, und voraussichtlich Ende Februar 2021 veröffentlicht.
Zu den wichtigsten Fragen hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft bereits erste Antworten veröffentlicht, aus denen wir nachfolgend zitieren.
Wann startet das neuaufgelegte Förderprogramm „Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher“?
Das Förderprogramm wird voraussichtlich am 1. März 2021 starten. Zu diesem Zeitpunkt wird auch die Verwaltungsvorschrift zum Förderprogramm veröffentlicht. Eine Antragstellung wird zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht möglich sein. Zunächst muss die L-Bank die organisatorischen Voraussetzungen schaffen. Ab dem 1. April 2021 können dann voraussichtlich die Anträge auf Förderung gestellt werden.
Was wird konkret gefördert?
Gefördert wird die Investition in einen stationären, netzdienlichen Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden, an das Verteilnetz angeschlossenen Photovoltaikanlage. Es werden sowohl „Heimspeicher“ in Verbindung mit einer PV-Anlage mit bis zu 30 Kilowatt Peak (kWp) Leistung als auch „Gewerbespeicher“ in Verbindung mit einer PV-Anlage mit mehr als 30 kWp Leistung gefördert.
Wie hoch ist die Förderung?
Das Förderprogramm gewährt einen Zuschuss je Kilowattstunde (kWh) Speicherkapazität. Die Höhe des Zuschusses hängt von der installierten Leistung der Photovoltaik-Anlage in Kilowatt peak (kWp) ab, die mit dem Batteriespeicher errichtet wird.
- Speicher, die in Verbindung mit Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 30 Kilowatt peak eingebaut werden, erhalten einen Zuschuss je Kilowattstunde Speicherkapazität von 200 Euro.
- Hat die mit dem Speicher installierte Photovoltaikanlage eine installierte Leistung größer als 30 Kilowatt peak, wird der Speicher mit 300 Euro je Kilowattstunde Speicherkapazität bezuschusst.
Handelt es sich um einen Kredit oder um einen Zuschuss?
Gilt ein Vorhaben als förderfähig, wird ein einmaliger Zuschuss je Vorhaben gewährt.
Ich habe bereits am Förderprogramm im Jahr 2018 oder 2019 teilgenommen. Ist eine erneute Antragstellung möglich?
Ja, sofern der Antrag für einen weiteren, neuen Batteriespeicher in Verbindung mit einer weiteren, neuen Photovoltaik-Anlage gestellt wird.
Können Batteriespeicher in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage einen Zuschuss erhalten, auch wenn der Auftrag bereits vor März 2021 vergeben wurde?
Nein. Vor einer Auftragsvergabe muss der Zuwendungsbescheid abgewartet werden. Personen, die eine Förderung beantragen, sollen so vor finanziellen Schwierigkeiten bewahrt werden, für den Fall, dass sie für ihr Vorhaben doch keine Fördermittel erhalten.
Einen Batteriespeicher oder eine Photovoltaikanlage zu installieren sowie erste rechtsverbindliche Verpflichtungen wie etwa Lieferungs- oder Leistungsverträge einzugehen, bevor der Zuwendungsbescheid vorliegt, sind förderschädlich. Das heißt, das Vorhaben kann nicht gefördert werden.
Die Entscheidung über den Förderantrag darf nicht dadurch beeinflusst werden, dass antragsstellende Person zum Beispiel durch eine Auftragsvergabe Tatsachen geschaffen hat, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Zudem besteht ein öffentliches Interesse, nur solche Anlagen zu fördern, die ohne die Unterstützung des Landes Baden-Württemberg nicht umgesetzt würden.
Ich habe bereits einen Batteriespeicher und eine Photovoltaikanlage installiert. Kann ich dafür nachträglich eine Förderung erhalten?
Nein, eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich.
Gibt es Fördermittel für Batteriespeicher, auch wenn die Photovoltaikanlage bereits installiert ist?
Nein, eine Förderung für einen Batteriespeicher ist nur in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage möglich, die neu installiert wird.
Gibt es bereits weitere Unterlagen zur Antragstellung und zu den Regelungen der Förderung?
Zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht. Das Umweltministerium stellt entsprechende Unterlagen, sobald sie vorliegen, auf seiner Internetseite zur Verfügung.
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