Im Rahmen des 6. Solarbranchentages in Stuttgart sagte der baden-württembergische Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller (Bündnis90/Die Grünen) , dass das Ministerium derzeit überlege, eine generelle Photovoltaikpflicht für Neubauten einzuführen. Das Land solle so seine installierte Photovoltaikleistung verdoppeln.
„Um zu erreichen, dass 2030 mehr als jede zweite in Baden-Württemberg erzeugte Stromkilowattstunde aus erneuerbaren Energien kommt, muss der Ausbau von Photovoltaik viel schneller vorangehen. Eine Verpflichtung, PV-Anlagen zu installieren, wenn es grundsätzlich möglich ist, würde dabei helfen“, sagte Untersteller.
Das Land möchte die PV-Leistung verdoppeln
Erfreulich sei zwar, dass die Photovoltaik schon jetzt mit mehr als neun Prozent den größten Beitrag zur Versorgung durch Erneuerbare liefere, fügte der Energieminister hinzu. „Für den Ausbau der Photovoltaik wollen wir uns aber elf Gigawatt als Zielwert setzen – was in etwa einer Verdoppelung der aktuell installierten PV-Leistung entspricht.“
Als Grundlage für den Ausbau der Photovoltaik auf Dächern könne das landesweite Solarkataster dienen, das im Energieatlas Baden-Württemberg angeboten werde. „Wir wollen aber nicht nur Dächer und Fassaden verstärkt nutzen“, hob Untersteller hervor, „sondern auch Freiflächensolaranlagen voranbringen. Nur so können wir das gesamte Potenzial der Photovoltaik ausschöpfen.“
Umweltministerium veröffentlich Leitfaden für Freiflächen-Photovoltaik
Das baden-württembergische Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat am 21. Oktober 2019 außerdem einen Handlungsleitfaden zur Errichtung von Freiflächensolaranlagen veröffentlicht. Er richtet sich an Kommunen, Behörden, kommunale Landesverbände, Regionalverbände, Naturschutzverbände, Bauernverbände sowie Projektierer und Planer. Als Baustein der Solaroffensive des Landes soll der Leitfaden den Ausbau der solaren Freiflächenanlagen in Schwung bringen.
Freiflächenanlagen seien mehr als monofunktionale Kraftwerke
„Mit unserem Handlungsleitfaden wollen wir Impulse setzen, um dem negativen Image gegenüber Freiflächensolaranlagen entgegen zu treten“, sagte Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller. Solare Freiflächenanlagen seien bei weitem mehr als monofunktionale Kraftwerke. „Wenn hinter ihnen ein durchdachtes, ökologisches Gesamtkonzept steht, können sie Energie- und Klimaschutzziele mit den Anliegen des Naturschutzes verbinden. So leisten sie einen wertvollen Beitrag zur naturverträglichen Umsetzung der Energiewende.“
Freiflächensolaranlagen für mehr Artenvielfalt
Der Handlungsleitfaden enthält neben Informationen zur Wirtschaftlichkeit, zum Planungsrecht und zur Bürgerbeteiligung insbesondere Hilfestellungen zur ökologischen Gestaltung von Freiflächensolaranlagen. Er zeigt anhand verschiedener Beispiele anschaulich die vielfältigen Optionen auf, wie die Artenvielfalt bei der Errichtung solcher Anlagen verbessert werden kann.
Bislang kam der Ausbau der Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Land trotz der Erweiterung der Gebietskulisse auf der Grundlage der Freiflächenöffnungsverordnung aus dem Jahr 2017 sowie entsprechender Informationen an die kommunalen Planungsträger nur schleppend voran. „Das muss sich dringend ändern“, betonte Untersteller. „Um die Energiewende erfolgreich umzusetzen und die Klimaschutzziele zu erreichen, muss der Ausbau der Freiflächensolaranlagen zügig vorankommen.“
Den Leitfaden zur Errichtung von Freiflächensolaranlagen hat das Umweltministerium gemeinsam mit Fachinstituten, Expertinnen und Experten für Solarenergie und Landschaftsplanung sowie dem Wirtschaftsministerium des Landes erarbeitet.
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