Neue Förderrichtlinien
Für Solaranlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, Pelletkessel und besonders effiziente Wärmepumpen stehen die Fördermittel wieder in vollem Umfang zur Verfügung.
In Neubauten werden die bisher geförderten Heizungssysteme allerdings nicht weiter unterstützt. Ebenso sind Solarkollektoren zur reinen Wassererwärmung, luftgeführte Pelletöfen, Scheitholzvergaserkessel und weniger effiziente Wärmepumpen nicht mehr Teil des Marktanreizprogramms. Auch Mini-Blockheizkraftwerke werden vorerst nicht mehr gefördert.
Antragsfristen beachten
Alle Anträge, die bis zum 03.Mai beim BAFA eingegangen sind, erhalten damit garantiert die volle Förderung. Anträge, die im Verlauf der Programmsperrung, also zwischen dem 04. Mai und dem 11. Juli, gestellt wurden, gelten als abgelehnt und müssen neu gestellt werden. Alle Anträge ab dem 12.Juli werden nach neuen Richtlinien beurteilt.