Beispielsweise können private Haushalte, die bis zum Jahresende einen neuen Brennwertkessel auf Öl- oder Gasbasis zusammen mit einer thermischen Solaranlage mit zwölf Quadratmeter Kollektorfläche in Betrieb nehmen, eine Förderung in Höhe von 2.040 Euro erhalten. Wird die Heizungsanlage erst im kommenden Jahr in Betrieb genommen, kann für die gleiche Anlage nur eine Zuwendung von 1.580 Euro ausgezahlt werden. Privatpersonen müssen den Antrag auf Förderung nach den Richtlinien spätestens sechs Monate nach Inbetriebnahme der Anlage stellen.
Die Antragsformulare sind auf der Internetseite des BAFA unter www.bafa.de als pdf-Dokument und als elektronisches Formular verfügbar. Grundsätzlich kann eine Förderung seit dem 1. September 2011 nur gewährt werden, wenn der Einbau einer effizienten Umwälzpumpe und ein hydraulischer Abgleich des Heizungssystems nachgewiesen werden.
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle