EEG-Abgabe soll gegen Artikel 2 und 3 des Grundgesetzes verstoßen
In einer Pressemitteilung des BSW-Solar betont man, dass das Energiewende-Gesetz im Ursprung vorrangig die Zielvorgabe habe, den Ausbau der Erneuerbaren Energien voranzutreiben und die Kosten verursachergerecht auf die Lieferanten klima- und umweltgefährdenden Stroms zu verteilen. Der Eigenverbrauch von selbsterzeugtem Solarstrom erfülle dieses Gesetzesziel und diene bei der praktischen Umsetzung der Energiwende. Die nun geplante EEG-Abgabe auf den Eigenverbrauch wird durch ein, von den Bundesverbänden in Auftrag gegebenes, Rechtsgutachten der Berliner Kanzlei Geiser & von Oppen als „unverhältnismäßiger Eingriff in das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit gemäß Artikel 2 Grundgesetz“ gewertet. Des Weiteren Verfassungsrechtlich angreifbar sei die ab 1. August 2014 vorgesehene anteilige finanzielle Belastung solarer Selbstversorger mit der EEG-Umlage – unter anderem aufgrund des möglichen Verstoßes gegen das Recht auf Gleichbehandlung (Artikel 3 Grundgesetz). Denn gleichzeitig soll der Eigenverbrauch der energieintensiven Industrie weitestgehend von der EEG-Umlage befreit bleiben, auch wenn diese ihren Bedarf aus fossilen Stromquellen decken.
„Abgabe auf umweltfreundlichen Solarstrom ist Unsinn“
Die EEG-Novelle 2014 sieht vor, dass kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) aus Handel und Gewerbe, sowie große Privathaushalte, die ihren selbst erzeugten Solarstrom zwecks Eigenbedarf nutzen, künftig für jede verbrauchte Kilowattstunde (kWh) eine Abgabe von aktuell 3,1 Cent bezahlen müssen. Mieter, die Solarstrom vom Dach des Mietshauses beziehen, sollen sogar die volle EEG-Umlage (aktuell 6,24 Cent/kWh) zahlen müssen. „Eine Abgabe auf umweltfreundlichen Solarstrom ist Unsinn. Neue Photovoltaik-Anlagen verursachen keine nennenswerten Mehrkosten für die Verbraucher, entlasten aber erheblich die Umwelt. Die Eigenerzeugung ist ein wesentlicher Bestandteil der Energiewende. Doch die aktuellen Pläne bremsen die Verbraucher aus, die zu einer umweltfreundlichen Stromerzeugung beitragen“, meint Holger Krawinkel, Leiter des Geschäftsbereichs Verbraucherpolitik und Energieexperte des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
„Wer mit Solarstrom die Umwelt belastet, wird zur Kasse gebeten“
„Große Teile der Industrie werden weiterhin von der Energiewende-Finanzierung befreit. Wer mit Solarstrom die Umwelt entlastet, wird dagegen zur Kasse gebeten. Mit der Verfassungsklage wollen wir die Verursachergerechtigkeit bei der Finanzierung der Energiewende wieder herstellen. Die solare Eigenstromerzeugung leistet einen wichtigen Beitrag zur dezentralen Umsetzung der Energiewende auf der Basis einer breiten Bürgerbeteiligung. Wer dieses Element durch widersinnige Abgaben behindert gefährdet die Energiewende. Wir dürfen nicht zulassen, dass Klimaschutz und Bürgerengagement bestraft werden“, ergänzt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar).
Bild & Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) | Upmann