Der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. (BTGA) hat sich kürzlich zum Koalitionsvertrag und dessen Ziele zur Energieeffizienz im Gebäudebereich kritisch geäußert. Wo sich die neue Bundesregierung laut Koalitionsvertrag noch zur Energieeffizienz bekannte und diese als “zweite Säule” neben erneuerbaren Energie titulierte, würden im Widerspruch dazu in letzter Minute konkrete Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz wieder aus dem Koalitionsvertrag gestrichen. Dies zum Anlass sieht der BTGA die Energiewende im Gebäudebereich bestenfalls als “halbherzig”.“Leider haben die Koalitionsparteien es versäumt, Erfolg versprechende Maßnahmen für eine Energiewende im Gebäudesektor festzuzurren. Das Bekenntnis zur Energieeffizienz kann daher bisher bestenfalls als halbherzig bezeichnet werden. Hier muss die neue Bundesregierung schnell nachbessern. Andernfalls rückt die Erreichung geltender Klimaschutzziele in weite Ferne. Ohne ein durchdachtes Maßnahmenpaket für Gebäudeenergieeffizienz ist die 40-prozentige Minderung der Treibhausgas-Emissionen bis 2020 genauso unrealistisch wie ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050″ sagt Günther Mertz, Hauptgeschäftsführer des BTGA in einer Pressemitteilung. Diese beiden Zahlen wurden im Koalitionsvertrag bestätigt.Fakt ist, dass rund 40 Prozent des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland auf Gebäude entfällt. Genau dort müsste die Bundesregierung nach Ansicht des BTGA ansetzen, um den Energieverbrauch zu reduzieren. Ursprünglich enthielt der Koalitionsvertrag auch eine klare Marschroute für eine Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebereich, bevor diese am Ende der Verhandlungen wieder gestrichen wurde. Auf der anderen Seite beklagt der BTGA, dass die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen kassiert wurde, die laut Vertragsentwurf über einen Zeitraum von fünf Jahren je eine Million Euro pro Jahr umfassen sollten. Ebenfalls wurden die im geplanten 500 Millionen Euro, die zusätzlich in den “Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz” einfließen sollten, gestrichen. Das Marktanreizprogramm “MAP” wird nicht mehr wie geplant aufgestockt, sondern lediglich verstetigt.Experten sind sich branchenübergreifend einig, dass die geforderte steuerliche Förderung von energetischen Sanierungen weiterhin unverzichtbar ist, um die Energiewende-Ziele zu erreichen. Diese Ziele umfassen unter anderem die Verdoppelung der Sanierungsrate auf zwei Prozent.Die Bauvolumen-Statistik zeigt den Förderungsbedarf für energetische Sanierung – auch aufgrund des Abwärtstrends – im Verhältnis zum gesamten Hochbau auf. Demzufolge ist der Anteil der energetischen Sanierung am gesamten Bauvolumen im Hochbau innerhalb von drei Jahren von 22,50 Prozent (2010) auf 20,24 Prozent in 2012 gesunken (s. Tabelle). Das gesamte Bauvolumen im Hochbau und das Bauvolumen der energetischen Sanierung geht insbesondere von 2011 auf 2012 auseinander. Auf der einen Seite nimmt das Bauvolumen im Hochbau um insgesamt rund zwei Prozent zu, auf der anderen weist die Bauvolumen-Statistik bei energetischen Sanierungsmaßnahmen ein Minus von 3,3 Prozent auf.Quelle: Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. (BTGA) Bild: © Pascal Wuttke | DAA GmbH