In den vergangenen Jahren wurden häufig Einspeisemanagementmaßnahmen bei Photovoltaik– und Biomasseanlagen vorgenommen. Bisher umfasste der Leitfaden beinahe ausschließlich das Einspeisemanagement von Windkraftanlagen. Daher wurden die Energieträger Biomasse, Biogas und Photovoltaik im Leitfaden der Bundesnetzagentur nun ergänzt.
Das Einspeisemanagement beschreibt die vorübergehende Senkung der Einspeiseleistung von Anlagen der Erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Laut Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) steht dem Betreiber einer solchen Anlage bei einer Reduzierung der Einspeiseleistung oder gänzlichen Abschaltung eine Entschädigungszahlung in Höhe eines Großteils des entgangenen Gewinns zu. Die Genaue Bezifferung der Entschädigung liegt bei 95 Prozent der entgangenen Einnahmen zuzüglich zusätzlicher und abzüglich ersparter Aufwendungen.
Die Festlegung einer Abschaltrangfolge wird nach wie vor nicht genauer im neuen Leitfaden der Bundesnetzagentur beschrieben. Diese soll zu einem späteren Zeitpunkt an den neuen Rechtsrahmen angepasst werden. Aktuell befindet sich der Leitfaden zum EEG-Einspeisemanagement in der Konsultationsphase. Die Marktteilnehmer haben nun bis zum 15. August 2013 Zeit bezüglich des Konsultationspapiers Stellung zu nehmen.
Weitere Informationen zur Novellierung des Leitfadens zum EEG-Einspeisemanagement finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur.
Quelle: Bundesnetzagentur (BNetzA)