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Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss zur Solarstromförderung an

Federführend bei der Initiative zur Anrufung des Vermittlungsausschusses war der Umweltausschuss der Länderkammer. Dieser empfahl dem Bundesrat die Anrufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel einer grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes. Der Umweltausschuss sieht insbesondere die Arbeitsplätze in der deutschen Solarindustrie gefährdet und fordert eine Abschwächung der geplanten Kürzungen. Außerdem verlangt er die Streichung des Marktintegrationsmodells aus dem Gesetz. Es setze keine Anreize und sei lediglich ein Mittel für eine zusätzliche Absenkung der Förderniveaus, heißt es in der Begründung. Auch der Wirtschaftsausschuss ist für ein Vermittlungsverfahren. Ihm geht es jedoch nur um eine Verschiebung des Inkrafttretens des Gesetzes vom 1. April auf den 1. Juni 2012.

Für die Anrufung des Vermittlungsausschusses war eine absolute Mehrheit von 35 der insgesamt 69 Stimmen notwendig. Bund und Länder müssen nun im Vermittlungsverfahren nach einem Kompromiss suchen. Wird keine Einigung erreicht, kann der Bundesrat einen Einspruch gegen das Gesetz einlegen. Dieser kann jedoch vom Deutschen Bundestag zurückgewiesen werden. Das Gesetz tritt dann trotzdem in Kraft.

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