Um künftig einen Zuschuss durch das BAFA zu erhalten, müssen deshalb – neben den bekannten Nachweisen der Jahresarbeitszahl – auch bestimmte COP-Werte erfüllt sein. Diese liegen bei
– Luft/Wasser-Wärmepumpen bei 3,10 (im Betriebspunkt A2/W35),
– bei Sole/Wasser-Wärmepumpen bei 4,30 (im Betriebspunkt B0/W35),
– sowie bei Wasser/Wasser-Wärmepumpen bei 5,10 (im Betriebspunkt W10/W35).
Diese Anforderungen entsprechen den Mindestwerten, die vom europäischen Umweltzeichen „Euroblume“ für Wärmepumpen definiert sind. Alle Wärmepumpen, die seit dem 1. Januar 2011 das etablierte EHPA-Gütesiegel erhalten haben, erreichen die jetzt geforderten COP-Werte. Nur ein geringer Anteil von Wärmepumpen würden so laut BAFA von der Förderung ausgeschlossen sein. Für diese Wärmepumpen sollten deshalb noch 2011 ein Antrag gestellt werden.
Quelle / Bild: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)