Der gestern getroffene Kompromiss sieht vor, dass im mittleren Anlagensegment eine neue Größenklasse zwischen 10 und 40 Kilowatt für größere Dachanlagen geschaffen wird. Die Einspeisetarife werden wie vom Bundestag geplant monatlich gekürzt. Kleine, im Juli installierte Aufdachanlagen bis 10 kW erhalten eine Vergütung von 18,92 Cent/kWh, Anlagen von 10 bis 40 kW von 17,95 Cent. Gerade für diese Photovoltaikanlagen ist der Kompromiss zwischen Bund und Ländern ein geringer Vorteil. Ursprünglich hätte eine Photovoltaikanlage in dieser Größenordnung im Juni 2012 nur eine Einspeisevergütung von 16.17 Cent pro kWh erhalten.
Überraschend ist jedoch, dass ebenfalls festgelegt wurde, dass mit Erreichen einer gesamtinstallierten Leistung von 52 Gigawatt in Deutschland die Einspeisevergütung komplett auslaufen soll. Aktuell sind rund 27 Gigawatt Photovoltaik-Leistung installiert worden. Der Einspeisevorrang für Photovoltaik-Strom soll hingegen erhalten bleiben. Die Bundesregierung plant, rechtzeitig vor Erreichen dieses Wertes eine Anschlussregelung vorzulegen. Zudem wird das sogenannte PV-Marktintegrationsmodell laut den Beschlüssen des Vermittlungsausschusses auf größere Anlagen zwischen 10 kW und 1 MW beschränkt. Insbesondere die Hausdachanlagen fallen damit aus diesem Modell heraus.
Wer wissen möchte wie kleine und mittelgroße Photovoltaikanlagen von den neuen Regelungen profitieren, kann bereits jetzt unseren heute aktualisierten Photovoltaik-Rechner nutzen. Dieser basiert bereits auf den gestern getroffenen Änderungen der Solarförderung.
Bild: © Marco Sieg | Solarpraxis AG
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