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Die aktuellen Fördersätze für Solarthermieanlagen ab August 2012

Die vorherige Basisförderung betrug 90 Euro pro Quadratmeter Bruttokollektorfläche, ohne dass ein Mindestbetrag ausgezahlt wurde. Unterm Strich bekommt man so beispielsweise für eine Solarthermieanlage von 10 Quadratmetern nun den Mindestbetrag von 1.500 Euro, während die Basisförderung vorher 900 Euro betragen hätte.

Der Mindestbetrag gilt für Kombi-Anlagen mit bis zu 16 Quadratmetern Fläche. Erreicht die Anlage eine Größe zwischen 16,1 bis 40 Quadratmeter Fläche, so erhält man 90 Euro pro Quadratmeter (also bis 3.600 Euro). Über 40 bis 100 Quadratmeter Größe gibt es einen Mindestbetrag von 3.600 Euro + 45 Euro pro Quadratmeter ab dem vierzigsten Quadratmeter.

Für Solarthermieanlagen zur Kältebereitstellung gelten dieselben Fördersätze wie bei den obigen Anlagen zur Wärmeerzeugung, allerdings nur bis 40 Quadratmetern Kollektorfläche.

Was hat sich bei der Bonusförderung getan?

Der Kesseltauschbonus zur gleichzeitigen Installation einer Brennwertheizung (wenn die alte Heizung keine Brennwertheizung war) von 500 Euro besteht weiterhin. Der regenerative Kombinationsbonus wartet mit 500 Euro auf, wenn die Solarthermieanlage zusammen mit einer förderfähigen Wärmepumpe oder Pelletheizung installiert wird. Der Effizienzbonus von zusätzlichen 0,5*Basisförderung greift bei einem besonders energieeffizienten Gebäude mit KfW-Standard 55, während besonders effiziente Solarpumpen mit 50 Euro pro Pumpe bezuschusst werden. Wird die erzeugte Wärme einem Wärmenetz zur Verfügung gestellt, gibt es 500 Euro Bonus.

Eine Besonderheit: Anlagen zur Warmwasserbereitung von 20 bis 100 Quadratmetern können nun eine Förderung von 90 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche erhalten – im Bestandsbau wie im Neubau. Dieser Innovationsbonus steigt auf 180 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche, wenn es sich um eine große Anlage zur kombinierten Warmwasserbereitung & Heizungsunterstützung auf einem Mehrfamilienhaus mit mind. 3 Wohneinheiten oder ein Nichtwohngebäude mit mind. 500 Quadratmetern Nutzfläche handelt.

Anlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme werden jetzt mit 50% der Investitionskosten gefördert.

Bild: © Bosch Thermotechnik GmbH

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