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DIW Berlin zweifelt an Beschluss zur Solarstrom-Vergütung

Kemfert, Neuhoff und Diekmann zweifeln in ihrer Stellungnahme den heutigen Kabinettsbeschluss an: Es ist fraglich, ob über die seit 1. Januar 2012 geltenden EEG-Regelungen hinaus wirklich ein dringender Handlungsbedarf für so einschneidende Maßnahmen besteht, wie sie nun von der Bundesregierung vorgesehen sind. Anfang 2012 gab es bereits eine Senkung der Vergütungssätze um 15%. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hatte bisher – auch noch im Januar 2012 – eine wesentlich andere Position vertreten (im Sinne des EEG 2012 verbunden mit einem Vorschlag für eine monatliche Degression) als in dem Kompromiss mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) vom 23. Februar und dem entsprechenden Gesetzentwurf („Formulierungshilfe“). Es ist deshalb die Frage zu stellen, ob das Gesamtpaket des aktuellen politischen Kompromisses zu weit geht. Wichtig ist, dass eine neue Lösung der Photovoltaik-Förderung wirklich zumindest kurz- und mittelfristig tragfähig ist, sodass die Investitionssicherheit nicht beeinträchtigt wird.

Die vorgesehene einmalige Absenkung der Einspeisevergütung in der Größenordnung um 20 bis 30 % bereits zum 9. März 2012 ist sehr kräftig und sehr kurzfristig. Es ist fraglich, ob der Vertrauensschutz für Investoren gewahrt bliebe. Die Höhe der Absenkung muss mittelfristig außerdem zusammen mit der monatlichen Degression (ab Mai 2012) und dem sog. Markintegrationsmodell (wirksam ab 2013) beurteilt werden. Die angestrebte Vermeidung von Vorzieheffekten rechtfertigt für sich genommen solche Kurzfristanpassungen nicht. Ein Vorzieheffekt ist bereits schon wieder ausgelöst worden, verstärkt durch die Ankündigung drastischer Kürzungen.

Eine Degression auf monatlicher Basis – wie im Gesetzentwurf vorgesehen – könnte künftige Vorzieheffekte vermindern und ist insofern zu begrüßen. Die Degressionsätze wären nach dem Gesetzentwurf allerdings grundsätzlich festgeschrieben und würden die Marktentwicklung nicht mehr berücksichtigen. Angesichts der unsicheren Perspektiven des Photovoltaik-Marktes ist eine solche Regelung mit Risiken verbunden.

Stattdessen könnte die Degression abhängig gemacht werden von der tatsächlichen Entwicklung der Systempreise für Photovoltaik-Anlagen oder von dem tatsächlichen Ausbau der Photovoltaik-Kapazitäten. Eine Abhängig vom Systempreis würde am ehesten der EEG-Logik einer Kostenorientierung und damit einer Vermeidung von Überförderungen entsprechen. In der gegenwärtigen Situation wird aber zugleich das Ziel eines verminderten Photovoltaikausbaus verfolgt, insbesondere um einem weiteren Ansteigen der EEG-Umlage entgegen zu wirken. Dann könnte aber eine Abhängigkeit der Degression vom Ausbau sinnvoll sein, wie sie bisher bereits gilt („atmender Deckel“).

Bild: © Claudia Kemfert | DIW Berlin

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