Beim Einspar-Contracting übernimmt ein Energiedienstleister – der sogenannte Contractor – die energetische Sanierung der Immobilie und gibt einen garantierten Anteil der Einsparung an den Immobilieneigentümer weiter. Dieser muss daher nicht selbst in die energetische Modernisierung der Immobilie investieren. Dass dies funktioniert, hat nun das Bundesbauministerium bestätigt. Dieses hat im Rahmen eines Forschungsprojekts den Umsetzungserfolg von Projekten im Rahmens des Einspar-Contractings und bei Eigenrealisierung vergleichend untersucht.
Die Forschungsergebnisse des Bundesbauministeriums zeigen, dass in Einspar-Contracting-Projekten sehr zielgenau in die wirtschaftlichsten Energiesparmaßnahmen investiert wird. Die Investitionen werden im Regelfall innerhalb von 4 bis 7 Jahren aus den erzielten Energiekosteneinsparungen refinanziert. Die versprochenen und garantierten Energiekosteneinsparungen wurden im Mittel über alle untersuchten Projekte im tatsächlichen Betrieb deutlich übertroffen. Zudem wurden Projekte im Zuge des Einspar-Contracting schneller umgesetzt als bei Eigenregie-Projekten.
Im Bereich der Anlagentechnik stellt die Studie zudem fest, dass Contractoren eher BHKW einsetzen, um den teureren Netz-Strombezug und die Lastspitzen in den Liegenschaften zu reduzieren. Bei Eigenregie-Projekten war das nicht der Fall: es findet sich keine KWK-Anlage. Stattdessen wurde in den Eigenregie-Projekten der Einsatz von solarthermischen Anlagen bevorzugt. Die Gründe für die Maßnahmenumsetzungen wurden nicht abgefragt, es kann aber vermutet werden, dass ein Grund für den Einsatz von Solarthermie bei Eigenregie-Projekten darin besteht, dass in den betreffenden Objekten (z. B. Straßenmeistereien) ein erhöhter Brauchwasserbedarf besteht, der zu einer guten Auslastung der Solaranlagen führt. Die Tatsache, dass Solarthermie-Anlagen die Wirtschaftlichkeit der KWK-Anlagen verschlechtern, könnte ein Grund für ihren Nichteinsatz sein; zudem ist für den Betrieb von KWK-Anlagen spezifisches Know-how erforderlich, so die Autoren der Studie.
Das Einspar-Contracting wird zurzeit nur für größere Immobilien angeboten. Im Fokus stehen dabei Energieeinsparungen im Bestand öffentlicher Liegenschaften und z. B. Krankenhäuser. Gerade für öffentliche Liegenschaften ergibt sich der Vorteil, bauliche und haustechnische Modernisierungen durchführen zu lassen, ohne dabei das wirtschaftliche und technische Risiko übernehmen zu müssen. Daher ist das Einspar-Contracting gerade für Kommunen eine gute Möglichkeit, trotz klammer Kassen die öffentlichen Liegenschaften energetisch auf Vordermann zu bringen und aktiv bei der Energiewende im Gebäudebestand mitzuwirken.
Der Endbericht „Vergleichende Untersuchung zum Erfolg der Umsetzung von Energiesparmaßnahmen in Contracting- Vorhaben und bei Eigenrealisierung“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung steht » hier zum Download zur Verfügung.
Grafik: Bundesbauministerium