Rund zwei Millionen alte Holzfeuerungen müssen bis Ende 2020 stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Dies gilt für alle Einzelraumfeuerstätten mit einer Zulassung vor dem 01. Januar 1995, wenn sie den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV nicht entsprechen. Die besagten Geräte sind zum Stichtag fast 30 Jahre in Betrieb.
Muss mein Ofen jetzt ausgetauscht werden?
Zu den sogenannten Einzelraumfeuerstätten zählen neben Kaminöfen, die früher oft als Schwedenöfen bezeichnet wurden, auch Kachelöfen, Heizkamine und Pelletgeräte. Das Alter ermittelt der Schornsteinfeger anhand des Typenschildes am Ofen. Auf diesem ist das Jahr der Typprüfung eingeprägt.
Ob die eigene Holzfeuerung die Anforderungen einhält, kann der Betreiber auch in der Online-Datenbank des HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. mit über 6.000 aufgeführten Geräten einsehen, wenn der Hersteller und die Bezeichnung der Feuerstätte bekannt sind. Zu finden ist das Register unter cert.hki-online.de/geraete
Moderne Verbrennung schont Umwelt und Brennstoffverbrauch
Die Initiative des Gesetzgebers erfolgt aus gutem Grund. Die Modernisierung der Holzöfen schont die Umwelt. Zeitgemäße Verbrennungstechnik mit optimierter Luftzufuhr und wärmereflektierenden Materialien im Feuerraum, verringern zum einen die Emissionen gegenüber Altgeräten um bis zu 85 Prozent. Und zum anderen verbrauchen neue Öfen für die gleiche Wärmeleistung bis zu einem Drittel weniger Brennstoff.
Die Experten des HKI raten, die alten Feuerstätten mit der Unterstützung des örtlichen Kachelofenbauers oder Kaminstudios nachzurüsten bzw. auszutauschen.
Weitere Informationen und einen aktuellen Anbieter-Vergleich finden Sie unter www.heizungsfinder.de/kaminofen/fachbetriebe-finden
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