Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat nach monatelangen Verhandlungen eine endgültige Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 unter einigen Auflagen zugestimmt und dem Bundeskabinett vorgelegt. In der heutigen Kabinettssitzung hat die Bundesregierung die EnEV 2014 nun inklusive Auflagen verabschiedet.Die Länder hatten sehr starke bedenken bei der Zustimmung der EnEV-Vorlage und machten diese auch öffentlich. So titulierte der Bundesrat die vorliegende Novelle als „unzureichend“ bezüglich Antworten auf die enormen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Herausforderungen. Aufgrund der Vielzahl verschiedener Energieeinsparvorschriften, wie dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und eben der Energieeinsparverordnung (EnEV) würde die Akzeptanz und vor allem die Transparenz erheblich leiden. Der Bundesrat forderte zudem die Bundesregierung mit Nachdruck auf, eine grundlegende Überarbeitung der jeweiligen Vorschriften vorzunehmen.
Die wichtigsten Änderungen der EnEV 2014 im Vergleich zur EnEV 2009 sind:
1. Ab dem 1.1.2016 werden die primärenergetischen Anforderungen (Gesamtenergieeffizienz) an neu gebaute Wohn- und Nichtwohngebäude um 25 Prozent verschärft.2. Veraltete Heizkessel, die nach dem 1.1.1985 eingebaut wurden und mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden, müssen nach 30 Jahren außer Betrieb genommen werden. Entsprechende Ausnahmen gelten für Niedertemperatur- und Brennwertkessel. Sollten die entsprechenden Heizkessel vor 1985 eingebaut worden sein, dürfen diese ab 2015 nicht mehr betrieben werden.3. Der Gebäudebestand wird keinerlei Verschärfungen unterliegen.4. Der Energieausweis für Wohngebäude bis 250 kWh/(m²a) erhält eine Neuskalierung und Stärkung der Modernisierungsempfehlungen. Der Bandtacho wird durch die Energieeffizienzklassen von A+ bis H ergänzt.5. Immobilienverkäufer und -vermieter müssen künftig den Energieausweis an den jeweiligen Käufer oder Mieter übergeben. Der Energieausweis muss zudem künftig bereits bei der Wohnraumbesichtigung vorgelegt werden.6. Im Falle des Verkaufs oder der Vermietung müssen die energetischen Werte (Endenergie) bereits in der Immobilienanzeige angegeben werden.7. Der Primärenergiefaktor von Strom wird ab 2016 auf 1,8 gesenkt.8. Energieausweise werden künftig in Stichproben kontrolliert.9. Einführung eines Kontrollsystems für Inspektionsberichte von Klimaanlagen.Die gemeinsame Pressemitteilung Nummer 223/2013 vom 16. Oktober 2013 der Bundesregierung zur Verabschiedung der neuen Energieeinsparverordnung wurde ebenfalls heute veröffentlicht. Hier finden sich sämtliche Neuerungen im Überblick.