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EnEV-Novelle verbannt alte Heizkessel

Alte Heizungen müssen ausgetauscht werden

Die neue Erweiterung der Austauschverpflichtung für Heizkessel besagt, dass ab 2015 Heizkessel, die flüssige oder gasförmige Brennstoffe verwenden und älter sind als 30 Jahre, nicht mehr betrieben werden dürfen. Bereits zuvor galt eine Erweiterung für Niedertemperatur– und Brennwertkessel, die vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut wurden. Jeweils entsprechende Heizanlagen sind von der erweiterten Pflicht demnach ausgenommen. In einem der ersten Statements vom Freitag zum Beschluss des Bundesrats äußerte sich die Total Mineralöl GmbH positiv zur Entscheidung. “Wir begrüßen diese Entscheidung des Bundesrates sehr. Mit zunehmendem Alter der Geräte sinkt die Energieleistung und die Umweltbelastung steigt kontinuierlich. Dabei bringt ein Wechsel zur Brennwerttechnik Einsparungen von bis zu 30 Prozent Heizöl, denn eine moderne Öl-Brennwerttechnik nutzt die eingesetzte Energie mit einem Wirkungsgrad von fast 100 Prozent,” sagte Wolfgang Ebert, TOTAL Deutschland GmbH.

Bundeskabinett muss EnEV-Novelle noch zustimmen

Die vom Bundesrat eingereichte EnEV-Novelle wird nun in der nächsten Instanz der Bundesregierung vorgelegt und das Kabinett muss in einer gesonderten Sitzung darüber entscheiden, ob die EnEV mit den Auflagen des Bundesrates in Kraft tritt. Sollte eine Zustimmung des Kabinetts ausbleiben, so muss das Novellierungsverfahren zur EnEV komplett neu beginnen. Da sich der Novellierungsprozess nun bereits über acht Monate erstreckt hat, würde der Neubeginn angesichts der Fristsetzung zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinien sehr teuer werden.

Die Deutsche Energie-Agentur (dena) hat sämtliche Änderungen der EnEV-Novelle auf ihrem Portal Zukunft-Haus zu Übersicht zusammengefasst.

Update 16.10.2013: Heute hat die Bundesregierung in einer Kabinetts-Sitzung die neue EnEV 2014, mitsamt der vom Bundesrat geforderten Maßnahmen von letzter Woche, verabschiedet. Dies teilte die Bundesregierung heute in einer offiziellen Pressemitteilung mit.

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