Im Kern der Auseinandersetzung zwischen Bund und Bundesländer geht es um die Verteilung der Kosten für die erhöhten Abschreibungen von rund 1,5 Milliarden Euro. Diesen direkten Mindereinnahmen stehen jedoch auch Mehreinnahmen für Bund und Länder durch Sozialabgaben und Mehrwertsteuer gegenüber. Darüber hinaus würden die zu erwartenden Milliardenausgaben auch positive Effekte auf den Arbeitsmarkt haben. In der Regel entstehen so deutliche Mehreinnahmen. Diese Entwicklung wurde auch in einem kürzlich veröffentlichten Gutachten des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln bestätigt.
Dass eine steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen dringend nötig ist, zeigte auch Studie „Investitionen in die Herstellung und Errichtung von Erneuerbare-Energien-Anlagen in Deutschland“ von EuPD, DCTI und Wuppertal-Institut. Laut Studie scheuen sich Deutsche Hersteller von Erneuerbare-Wärme-Anlagen, in zusätzliche Produktionskapazitäten zu investieren. Diese wären jedoch notwendig, um die Ausbauziele der Bundesregierung bis 2020 zu erreichen. Sowohl die Investitionen in Erneuerbare-Wärme-Anlagen als auch in deren Fertigungsstätten fielen 2010 zu gering aus.
„Wir erwarten eine Einigung, die einen entscheidenden Impuls bei klimagerechten Investitionen in den Gebäudebestand geben kann. Die Politik ist in der Pflicht, dieses für die Energiewende elementare Gesetzesvorhaben nicht an die Wand zu fahren“, sagt Andreas Mattner, Präsident des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA). „Entscheidend für den Erfolg ist eine steuerliche Förderung, die möglichst unkompliziert ist und viele Eigentümergruppen erreicht. Der Gesetzgeber ist gut beraten, kein zusätzliches Bürokratiemonster zu schaffen oder ausschließlich auf KfW-Mittel zu setzen“, ergänzt Axel Gedaschko, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) und Präsident des GdW.