In Deutschland gibt es zu wenig barrierearmen oder -freien Wohnraum. Die demographische Entwicklung wird das Problem weiter verschärfen. Viele Hausbesitzer fragen sich, ob es Zuschüsse für barrierefreies Sanieren gibt. Die gute Nachricht: Ab sofort stellt der Bund über das KfW-Programm 455 „Altersgerecht Umbauen“ wieder Zuschüsse von 5.000 bis 6.250 Euro zur Barrierereduzierung bereit.
Was wird gefördert?
Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören beispielsweise im Bad die Änderung der Raumaufteilung des Bades, die Schaffung bodengleicher Duschplätze, die Anschaffung von Duschklappsitzen und die Modernisierung von Sanitärobjekten (WC, Bidet, Waschbecken, Badewannen und mobile Liftsysteme).
Das Förderprogramm deckt nicht nur das Badezimmer ab – es umfasst die gesamte Bandbreite barrierefreien Wohnens. Zu den weiter geförderten Maßnahmen gehören zum Beispiel Maßnahmen für einen einfacheren Wohnungszugang, die Überwindung von Treppen durch Treppenlifte, Rampen zur Überwindung von Hindernissen oder die Verbreiterung von Türdurchgängen und viele weitere Bauvorhaben.
Eine vollständige Übersicht über die förderfähigen Maßnahmen erhalten Sie im Merkblatt der KfW zum Programm 455 (PDF).
Wie hoch ist die Förderung?
Baumaßnahme | Zuschuss | Maximaler Förderbetrag |
---|---|---|
Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung | 10% der Kosten | 5.000 Euro |
auf Standard „Altersgerechtes Haus“ | 12,5% der Kosten | 6.250 Euro |
Werden einzelne der obigen Maßnahmen durchgeführt, so sind diese mit 10% der Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 Euro förderfähig.Wer sein Haus komplett altersgerecht saniert, erhält eine etwas höhere Förderung: Entspricht das gesamte Haus im Zuge der Umbauarbeiten dem KfW-Standard des „altersgerechten Hauses“ – Zugang, Wohn- und Schlafzimmer, Küche und Bad sind barrierereduziert – so steigt der maximale Förderbetrag auf 12,5% der Kosten mit einem Maximalbetrag von 6.250 Euro.
Das Programm 455 ist bis 2022 im Finanzplan des Bundes verankert.
Wer erhält Gelder aus dem Programm 455?
Förderfähig sind Privatpersonen, die Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer entsprechenden Wohnung sind oder Ersterwerber derselbigen. Ebenso in den Genuss der Förderung 455 kommen Wohnungseigentümergemeinschaften aus Privatpersonen oder Mieter, die eine Modernisierungsvereinbarung mit ihrem Mieter schließen.
Nicht förderfähig sind leider Ferienhäuser und -wohnungen, sowie gewerbliche Gebäude und Flächen sowie Pflege- und Altenwohnheime.
Wie Sie die KfW 455 Förderung beantragen
Alternative zum Zuschuss: der Kredit aus dem KfW Programm 159
Wenn der Zuschuss aus dem Programm 455 nicht ausreichen sollte und Sie noch Mittel für eine Sanierung zur Barrierereduzierung benötigen, kann das Programm 159 eine Alternative sein. Hier erhalten Sie einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit.
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