Energie

Förderung von Post-EEG-Anlagen

Ökologisch sinnvolle Erneuerbare-Energien-Anlagen leisten auch nach Ende der Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz einen wichtigen Beitrag zur Energiewende. Das Grüner Strom-Label fördert nun den Weiterbetrieb von Post-EEG-Anlagen.

Der Grüner Strom Label e.V. und seine Trägerverbände haben beschlossen, den Weiterbetrieb ökologisch sinnvoller Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) nach Ende ihrer Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu unterstützen. Dazu hat der Verein heute ein Positionspapier veröffentlicht, das die Kernpunkte der geplanten Förderung beschreibt. Denn auch nach Ende der zwanzigjährigen EEG-Förderung produzieren diese ‚Post-EEG-Anlagen‘ weiterhin sauberen Strom und leisten so einen wichtigen Beitrag für die Energiewende.

„Es besteht die Gefahr, dass Ökokraftwerke abgebaut werden, die noch jahrelang sauberen Strom liefern könnten.“, erklärt Daniel Craffonara, Geschäftsführer des Grüner Strom Label e.V. „Wir wollen Energieanbietern ermöglichen, Grüner Strom-Fördergelder für ökologisch sinnvolle Post-EEG-Anlagen einzusetzen.“

Die Entscheidung, ob eine Anlage förderfähig ist, erfolgt in Einzelfallprüfung durch den Grüner Strom Label e.V. Ob eine Post-EEG-Anlage förderfähig ist, wird anhand verschiedener Kriterien geprüft werden, z.B. in Bezug auf Anlagenart, Größe, Standort, erzeugte Energiemenge, Wirtschaftlichkeit, Einfluss auf die Umwelt. Damit sollen Überförderungen und Fehlanreize ausgeschlossen werden.

Die Förderung einer Post-EEG-Anlage kann auf verschiedene Art und Weise erfolgen, z.B.

  • Förderung des Strombezugs aus Post-EEG-Anlagen, falls der Strompreis begründbar und angemessen über dem Marktpreis liegt (mit jährlicher Neubewertung);
  • Kauf von Post-EEG-Anlagen: Zuschuss in Höhe eines angemessenen Anteils der Investitionskosten;
  • Maßnahmen, die für den Weiterbetrieb notwendig oder förderlich sind wie Reparaturen, Effizienzverbesserungen, Umrüstung auf Eigenverbrauch, Standsicherungsgutachten, Rechtskosten. Repowering-Maßnahmen werden nicht gefördert; diese erfordern in der Regel ein neues Standort-Genehmigungsverfahren.

Die Energieanbieter werden im Positionspapier dazu aufgerufen, Ökostrom aus geförderten Post-EEG-Anlagen an ihre Ökostromkunden zu liefern. So sollen glaubwürdige Produkte und regionale Kreisläufe gefördert werden: Die Kunden ermöglichen durch den Kauf von zertifiziertem Grünstrom den Weiterbetrieb guter Ökoenergieanlagen in Deutschland und erhalten dann zukünftig ihren zertifizierten Grünstrom aus genau diesen Anlagen.

 

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