Der Bundestag hat unter anderem die Anhebung des Zuschlags für Kraft-Wärme-Kopplung für alle modernisierten oder neu errichteten Anlagen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes in Betrieb gehen, um 0,3 Cent pro Kilowattstunde (kWh) beschlossen. Dies war im ersten Entwurf der Bundesregierung vom Dezember 2011 zunächst nicht vorgesehen. Darüber hinaus soll ab dem 1. Januar 2013 der Zuschlag für Anlagen, die dem Emissionszertifikatehandel unterliegen, um weitere 0,3 Cent/kWh erhöht werden. Zudem werde eine neue Anlagenklasse im Bereich von 50 bis 200 Kilowatt eingeführt, was für kleine und mittelständische Unternehmen interessant sein könnte, die auf eine eigene Stromversorgung bauen. Erwartet werde auch die Förderung von Wärmenetzen und Wärmespeichern ebenso wie von Kältenetzen und Kältespeichern. Käufer einer kleinen Anlage mit bis zu zwei Kilowatt könnten sich ihre Zuschläge pauschal auszahlen lassen.
Foto: Deutscher Bundestag / Marc-Steffen Unger
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