Die Einspeisevergütung sinkt zudem wie bisher mit einem bestimmten Prozentsatz (Degression), der sich zukünftig nach dem tatsächlich realisierten Solarstromzubau richtet. Wird beim Solarstromzubau ein Zielkorridor in 2012 und 2013 von 2.500 bis 3.500 MW pro Jahr eingehalten, so sinkt die Solarstromvergütung ab dem 1. Mai 2012 monatlich um 1 Prozent. Werden mehr Solaranlagen zugebaut als vorgesehen, so erhöht sich die Degression. Werden weniger Solarstromanlagen zugebaut, so kann sich die Einspeisevergütung für Solarstrom aber auch wieder erhöhen (atmender Deckel).
Weitere Besonderheit der neuen Solarstromregelung ist, dass nun nicht mehr der gesamte Solarstrom vergütet wird. Bei Dachanlagen bis 10 kW Solarstromleistung werden somit nur noch 80 Prozent des produzierten Solarstroms mit einer Einspeisevergütung bezahlt. Die restlichen 20 Prozent müssen selbst verbraucht oder selbst vermarktet werden. Bisher galt eine Eigenverbrauchsregelung, die eine EEG-Vergütung für jede selbst verbrauchte Kilowattstunde Solarstrom vorsah. Beim jetzigen Modell setzt der Gesetzgeber auf steigende Strompreise. Umso teurer der Strom wird, desto eher lohnt sich der Eigenverbrauch von Solarstrom.
Wer sich für eine Solarstromanlage interessiert, der sollte unbedingt den neuen SolarContact Solarrechner ausprobieren. Berücksichtigt werden alle Dacharten bis hin zu Freiflächenanlagen. Als erster Anbieter hat SolarContact alle Förderungsdetails in den neuen Solarrechner eingearbeitet und auf den neuesten Stand gebracht.
Bild: © Bundesumweltministerium BMU | Bernd Müller (Bild-ID: 702)
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