Energie

Halogenlampen: Verkauf-Verbot startet ab 1. September 2018

(Foto: Janson_G / pixabay.com - CC0 Creative Commons) (Foto: Janson_G / pixabay.com - CC0 Creative Commons)

Zum 1. September 2018 dürfen keine Halogenlampen mehr verkauft werden. Restbestände an Halogenlampen dürfen im Handel noch verkauft werden, aber nicht mehr neu produziert oder neu in den Handel gebracht werden. Weiterhin verfügbar seien zum Beispiel sogenannte Halogen-Stifte mit dem Sockeltyp G9 oder G4 sowie Halogenlampen für Fluter.

Am 01. September tritt die vorerst letzte Stufe der europäischen Verordnung zur umweltgerechten Gestaltung von Haushaltslampen in Kraft. Vom Verkaufsstopp von Halogenlampen profitieren Umwelt und Verbraucher. In den nächsten Monaten wird ein großer Teil der Halogenlampen vom Markt verschwinden und so zu einer erheblichen Senkung des Stromverbrauches durch Leuchtmittel führen. Das so eingesparte klimaschädliche Kohlenstoffdioxid (CO2) leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.

Experten empfehlen Verbraucherinnen und Verbrauchern die Umstellung auf LED-Lampen. Leuchtdioden setzten Energie effizienter in Licht um, verbrauchen rund 80 Prozent weniger Strom als Halogenlampen und stoßen entsprechend weniger klimaschädliches Kohlenstoffdioxid durch ihren Betrieb aus. Die Lebensdauer von LEDs übersteigt zudem mit bis zu 30.000 Stunden Leuchtzeit jene von Halogenlampen um das Fünfzehnfache.

Die höheren Anschaffungskosten für LEDs rentieren sich durch die geringeren Stromkosten spätestens nach einem Jahr. Rechnet man Anschaffungskosten und Stromkosten zusammen, sparen Verbraucherinnen und Verbraucher innerhalb von zehn Jahren mehr als 100 Euro durch den Ersatz von Halogenlampen durch LEDs – und das pro Lampensockel.

Die jetzt in Kraft tretende EU-Regelung betrifft mit wenigen Ausnahmen alle Lampen der Energieeffizienzklasse C oder schlechter und war ursprünglich schon für September 2016 geplant, die EU-Kommission gewährte der Industrie jedoch einen zweijährigen Aufschub. Die Regulierung des EU-Beleuchtungsmarktes hat die Entwicklung von LEDs beschleunigt, sodass Verbraucherinnen und Verbraucher nun energieeffiziente Alternativen zu allen früher gängigen Glüh- und Halogenlampen vorfinden.

Restbestände an Halogenlampen dürfen im Handel noch verkauft werden, aber nicht mehr neu produziert oder neu in den Handel gebracht werden. Weiterhin verfügbar seien zum Beispiel sogenannte Halogen-Stifte mit dem Sockeltyp G9 oder G4 sowie Halogenlampen für Fluter, da für diese Leuchtmittel bislang noch nicht in ausreichendem Umfang ein energiesparender Ersatz entwickelt werden konnte.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert