Bagatellgrenze von PV-Kleinanlagen soll entfallen
„Die Energiewende war bislang von breitem bürgerschaftlichen Engagement getragen. Es steht zu befürchten, dass dieses Engagement nun abgewürgt wird, weil investitionswillige Verbraucher sowie kleine und mittelständische Unternehmer nun zusätzlich zu den erhöhten Investitionskosten in die Photovoltaik-Anlage auch noch mit der EEG-Umlage belastet werden“, so Hauptgeschäftsführer Ingolf Jakobi in einer offiziellen Pressemitteilung des ZVEH. Hintergrund: Die aktuell bekannt gewordenen Pläne zur EEG-Novelle 2014 besagen, dass die Bagatellgrenze von Photovoltaik-Anlage bis 10 Kilowatt-peak (kWp) für die Eigenverbrauchsbelastung mit der EEG-Umlage entfallen soll. Des Weiteren sollen sämtliche Formen der Energieversorgung (mit Ausnahme von Braun- und Steinkohle) künftig 40 Prozent der EEG-Umlage tragen, worin der ZVEH die Akzeptanz der Energiewendepolitik klar gefährdet sieht.
Eigenvebrauchsbelastung mit der EEG-Umlage systematisch sinnlos
Auch mache die Belastung von kleinen Solaranlagen mit der EEG-Umlage in den Augen des ZVEH systematisch absolut keinen Sinn, da der Anreiz zur Optimierung des Eigenverbrauchs verloren ginge. Hieraus würde erneut der Anreiz geschaffen, den Solarstrom doch ins Netz einzuspeisen, was wiederum zu einer erhöhten Netzbelastung führe. Darüber hinaus müsse dieser Strom dann auch vermarktet werden, was schließlich zu Differenzkosten führt, die ebenfalls über die EEG-Umlage getragen werden müsste. Dies verschärfe in den Augen des ZVEH aktuelle Probleme eher, als sie zu lösen.
Belastung schafft nur noch Anreiz zur reinen Einspeisung statt zur Eigenverbrauchsoptimierung
Doch der ZVEH sieht in der Belastung von PV-Kleinanlagen mit der EEG-Umlage aus weiteren Gründen keinen Sinn. „Die Bundesregierung konterkariert damit ihre eigenen Förderprogramme für den Ausbau von Speichern mit Photovoltaik-Anlagen. Denn Betreiber von Kleinanlagen werden angesichts der Belastung mit der EEG-Umlage nun nicht mehr bereit sein, die zusätzlichen Kosten für netzdienliche Speicher zu tragen“, so Jakobi. Es ergäbe laut ZVEH weitaus mehr Sinn, wenn der Ansatz der PV-Förderung für Kleinanlagen auch in Kombination mit Solarstromspeichern konsequent weiter gefördert würde. Zudem erschien dem ZVEH die bisherige Bagatellgrenze von 10 kWp bereits zu gering angesetzt. „Aus unserer Sicht macht eine Freistellung von Eigenverbrauch aus PV-Anlagen bis zu einer Größe von 100 kWp absolut Sinn. Zumindest muss die Bundesregierung die Kompromissvorschläge des Bundesrates aufgreifen und zu einer Bagatellgrenze von 30 kWp kommen.“ Forderungen, dass auch die Eigenverbrauchsanlagen an den Kosten der Energiewende beteiligt werden sollen, erscheinen dem ZVEH zwar berechtigt, dennoch lassen sich diese nicht über die EEG-Umlage, sondern beispielsweise über Netzentgelte erheben.
Quelle: Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH)
Bild: © Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar)