Nicht nur beim Einkaufen, sondern auch bei der Beauftragung von Handwerkern sollten die Angebote verglichen werden. Vor jedem Auftrag sollte man sich nach dem Stundenlohn, den Kosten der Anfahrt und der Qualifikation (z. B. Meisterbetrieb) erkundigen. Noch besser ist es, sich für die zu erledigende Heizungsreparatur einen Kostenvoranschlag geben zu lassen. Dieser ist in der Regel kostenlos. Stellen Handwerker während der Arbeit fest, dass sie die veranschlagten Kosten wesentlich, das heißt, um mehr als 15-20 Prozent überschreiten, müssen sie dies unverzüglich mitteilen. Auftraggeber können einen Werkvertrag dann kündigen, vereinbarte Teilleistungen, die bereits erbracht wurden, müssen sie jedoch zahlen. Wer Kostenüberschreitungen ausschließen will, kann dies wirksam nur mit der Vereinbarung eines Festpreises tun.
Wer allerdings einen Reparaturauftrag ohne Preisabsprache erteilt hat, muss trotzdem die übliche oder zumindest eine angemessene Vergütung bezahlen. Bestandteil der Vergütung sind auch die Kosten der Anfahrt, die entweder als Pauschale oder nach Fahrtzeit abgerechnet werden. Dies kann für den Verbraucher teuer werden, wenn er z. B. einen Werkskundendienst mit weiter Anfahrt zur Heizungsreparatur bestellt. Der regionale Handwerker ist schon deswegen häufig die bessere Wahl. Welche Vergütung für die ausgeführte Leistung üblich oder angemessen ist, kann bei den Handwerksinnungen erfragt werden. Zu bedenken ist auch, dass bei der Bestellung von Heizungsnotdiensten regelmäßig mit erheblichen Aufschlägen für außerhalb der regulären Arbeitszeit liegende Arbeiten zu rechnen ist.