Archiv

Holzpelletheizung: Verband empfiehlt belüftete Deckel auf Füll- und Absaugstutzen

Lagerräume für Holzpellets sind außer für zweckgebundene Tätigkeiten wie Reinigung oder bei Störungen nicht zum Betreten gedacht. Durch Fehlfunktionen von Heizungen, aber auch durch natürliche Emissionsvorgänge von Pellets kann es vor allem in selbstgebauten Lagern zu unangenehmen Gerüchen oder sogar zu einer gesundheitsschädlichen Gasentwicklung kommen. Auch wenn normalerweise keine gesundheitliche Gefahr besteht, kann dies nie ausgeschlossen werden. Bei Lagerräumen, in denen Holzpelletmengen von bis zu 10 t gelagert werden, ist dieses Risiko jedoch mit einfachen Maßnahmen zu entschärfen.

Der TÜV Rheinland und der DEPV raten grundsätzlich dazu, vor dem Betreten des Pelletlagers für rund 15 Minuten zu lüften. Als weitere Sicherheitsmaßnahme wird zum Einsatz belüfteter Deckel auf den Füll- und Absaugstutzen im Außenbereich des Hauses geraten. Diese ermöglichen einen natürlichen Luftaustausch, der sowohl Geruchsbelästigung als auch Gaskonzentrationen unterbindet. Mindestens zwei Kupplungsstutzen sollten dazu mit Lüftungsöffnungen von je 20 cm² freier Öffnungsfläche eingebaut werden. Die belüfteten Deckel werden von Heizungsherstellern als auch vom Deutschen Pelletinstitut vertrieben.

Foto: Belüfteter Deckel (Quelle: DEPV)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert