Laut SFV würde durch die Kürzung der Solarstromförderung der Ausbau der Solarenergie unnötig verzögert. Diese Verzögerung, so der SFV, wäre verfassungsrechtlich allenfalls vertretbar, wenn diese Verzögerung zwingende Voraussetzung dafür wäre, an anderer Stelle eine umso schnellere Bekämpfung des Klimawandels zu ermöglichen. Doch das werde vom Gesetzgeber an keiner Stelle behauptet und sei auch nicht erkennbar, so der SFV.
Zudem kritisiert der SFV, dass die Absenkung der jährlichen Ausbaumenge einen Eingriff in den Bestand der Solar-Fachbetriebe bedeutet. Eine Halbierung der jährlichen Zubaumenge hätte zur Folge, dass etwa die Hälfte der Installationskapazitäten im Solarhandwerk nicht mehr benötigt wird, was bereits schon jetzt zu einem hohen Quantum von Insolvenzen geführt hat und weiter führen wird. Dies wäre nur vertretbar, wenn andernfalls ein erheblicher Schaden bei weiter fortgesetztem Solarstromanlagenbau zu erwarten gewesen wäre. Als nachteiliger Effekt wird aber lediglich eine Mehrbelastung der Stromkunden durch den Solarstrompreis angegeben.
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